Hallo,

wir (BR) haben eine Anhörung nach §102 erhalten, die nach unserer Ansicht erhebliche Mängel aufweist. Ich fasse mal kurz zusammen, was uns aufgefallen ist. Ich würde gerne wissen, wie wir darauf sinnvoll reagieren sollen:

1. Zustellung heute, 16.09.
In der Zustellung wird darum gebeten, bis zum 21.09. die Anhörung abzuschließen, da man mit Wochenfrist zum 31.10. kündigen will. Das könnte ein Unterlaufen der Wochenfrist für das Anhörungsverfahren darstellen.

2. Der AN ist seit mehr als 5 Jahren im Betrieb beschäftigt, dadurch ist schon die beabsichtigte Kündigungsfrist fehlerhaft (§622 BGB, Kündigungsfrist ist 2 Monate zum Monatsende. Da wir keinen Tarifvertrag haben, ist die Frist auch nicht verkürzbar).

3. Es soll eine "fristgerechte, ordentliche, betriebsbedingte Kündigung" (O-Ton) ausgesprochen werden. Als Begründung werden 3 Punkte angeführt, 2 davon sind Abmahnungen des AN wegen Fehlverhaltens, der 3. ein aktuelles Fehlverhalten, welches bisher nicht abgemahnt wurde.
Unserer Auffassung nach ist das keine korrekte BETRIEBSBEDINGTE Kündigung. Die angeführten Gründe wären Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung, aber nicht für eine betriebsbedingte Kündigung. Es gibt auch keinerlei Anzeichen im Betrieb, dass es irgendwelche betrieblichen Änderungen (Wegfall Arbeitsplatz etc.) gibt, die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen.

Wir vermuten, dass der AG eigentlich verhaltensbedingt kündigen will, die Anhörung aber falsch formuliert hat. Wie sollten wir uns nun verhalten? Inhaltlich wollen wir der Kündigung widersprechen ...