Erstellt am 25.01.2023 um 10:22 Uhr von celestro
"Macht ihr als Gremium einen Beschluss bei einer Anhörung zur Einstellung?"
Ja, natürlich.
"Wie läuft das bei euch?"
Wie meinst Du das? Steht doch im Gesetz wie das geht. Es wird diskutiert, der / die BRV gibt den Beschlusstext zur Abstimmung und dann wird abgestimmt.
"Wir würden in dem Fall schon aktiv zustimmen, also nicht einfach eine Frist verlaufen lassen."
Sehr gut!
Erstellt am 25.01.2023 um 10:23 Uhr von takkus
"Wir haben bisher noch keine regelmäßigen Sitzungen..."-> warum nicht?
Wie soll so ein Beschluss ablaufen? Wie er eben abläuft. Die Anhörung wir für alle BRM rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung wird sie zum TOP nochmal angeschaut und dann fragt der BRV wer gegen die Einstellung ist, wer sich enthält und wer dafür ist. Dann hat man ein Abstimmungsergebnis. Ist kein Hexenwerk.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:00 Uhr von celestro
"dann fragt der BRV wer gegen die Einstellung ist, wer sich enthält und wer dafür ist."
Naja ... "richtiger" wäre mMn das es einen Beschlusstext (eine Beschlussfrage) gibt ... z.B. "wer ist dafür, der Einstellung von Max Mustermann zuzustimmen?" und dann gibt es ggf. Ja, Nein und Enthaltungen.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:16 Uhr von takkus
Hallo celestro. Wie man es formuliert ist doch dem Feingeist jedes Einzelnen überlassen. Am Ende muss der Beschlusstext korrekt und eindeutig formuliert sein.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:17 Uhr von Dummerhund
Aber Sitzungen nur dann und nur für Anhörungen ein zu berufen kann nicht gut sein. Das BetrVG hat für einen Betriebsrat auch noch mehr Dinge zur Erledigung vor gesehen.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:17 Uhr von Muschelschubser
Eine Einstellung nach §99 BetrVG wird i.d.R. fristgerecht beim BR eingereicht und läuft dann so ab, wie von celestro beschrieben: Formulierung der Beschlussfassung, anschließend JA/NEIN/ENTHALTUNG in der Reihenfolge. Insofern ist das erstmal nichts weiter als betriebsratsmäßige Routine.
Zu beachten ist, dass eine Ablehnung nur erfolgen kann, wenn ein Grund nach §99 Abs. 2 dargelegt werden kann.
Einfach eine Frist verstreichen zu lassen, macht eigentlich in den seltensten Fällen Sinn. Was wäre da Euer Beweggrund?
Mit fällt da höchstens die Konstellation ein, dass der Betriebsrat Bedenken gegen einen Bewerber hat, aber keine Ablehnungsgründe nach §99 Abs. 2 anführen kann. Da wäre es evtl. denkbar, diese Bedenken zu protokollieren und keine Abstimmung durchzuführen. Für den Moment gilt das zwar als Zustimmung, aber einige Betriebsräte sind der Meinung, es könne im Falle eines Rechtsstreits einen Unterschied machen wenn der BR nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Woher diese Meinung kommt, und was das tatsächlich bewirken kann, ist mir allerdings nicht bekannt.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:21 Uhr von KhunT
Wir machen natürlich nicht nur deswegen Sitzungen, warum einem das hier fast schon unterstellt wird...? Aber danke für alle Antworten, jetzt bin ich da sicherer bis wir die Schulungen haben. Es ist hier eher ein zeitliches Thema wie wir die Sitzung reinbringen wegen Schichten und viel fällt halt gar nicht an, sehr ruhig und ok bei uns.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:28 Uhr von rtjum
"dass der Betriebsrat Bedenken gegen einen Bewerber hat, aber keine Ablehnungsgründe nach §99 Abs. 2 anführen kann. Da wäre es evtl. denkbar, diese Bedenken zu protokollieren und keine Abstimmung durchzuführen. "
kann man machen würde ich aber nicht, wenn ich begründete Bedenken habe dann würde ich die dem AG auch mitteilen.
Erstellt am 25.01.2023 um 11:30 Uhr von moreno
viel fällt halt gar nicht an, sehr ruhig und ok bei uns.....na vielleicht ändert sich das wenn Ihr Schulungen hattet ;-)
Erstellt am 25.01.2023 um 12:22 Uhr von takkus
"anschließend JA/NEIN/ENTHALTUNG in der Reihenfolge"-> ähhhm- wo genau kann ich das nachlesen, dass es nicht auch umgedreht sein kann?
Erstellt am 25.01.2023 um 13:57 Uhr von celestro
"wo genau kann ich das nachlesen, dass es nicht auch umgedreht sein kann?"
Nirgends, denn es darf auch umgedreht sein. ;-)))
Erstellt am 25.01.2023 um 14:15 Uhr von Muschelschubser
@takkus/celestro
...eine Aussage eines schlauen Dozenten, die wohl in die Rubrik "das haben wir immer schon so gemacht" fällt. ;-)
Erstellt am 27.01.2023 um 16:38 Uhr von BR2226
Es gibt keine Enthaltung. (nur als Hinweis, weil es so oft oben erwähnt wird)
Bzw. wenn man sich enthält, "zählt" es wie Nein, z. B.
8x ja
1x nein
8x enthalten
=> abgelehnt
Erstellt am 30.01.2023 um 08:48 Uhr von takkus