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Beschluss für Anhörung zur Einstellung? Wie ist die Praxis?

K
KhunT
Jan 2023 bearbeitet

Hallo, meine Frage wie ihr es macht in der Praxis? Macht ihr als Gremium einen Beschluss bei einer Anhörung zur Einstellung? Wie läuft das bei euch? Wir würden in dem Fall schon aktiv zustimmen, also nicht einfach eine Frist verlaufen lassen.

Wir haben bisher noch keine regelmässigen Sitzungen sondern machen eben eine auch wenn eine Anhörung reinkommt, was halt recht selten ist.

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Community-Antworten (14)

C
celestro

25.01.2023 um 11:22 Uhr

"Macht ihr als Gremium einen Beschluss bei einer Anhörung zur Einstellung?"

Ja, natürlich.

"Wie läuft das bei euch?"

Wie meinst Du das? Steht doch im Gesetz wie das geht. Es wird diskutiert, der / die BRV gibt den Beschlusstext zur Abstimmung und dann wird abgestimmt.

"Wir würden in dem Fall schon aktiv zustimmen, also nicht einfach eine Frist verlaufen lassen."

Sehr gut!

T
takkus

25.01.2023 um 11:23 Uhr

"Wir haben bisher noch keine regelmäßigen Sitzungen..."-> warum nicht?

Wie soll so ein Beschluss ablaufen? Wie er eben abläuft. Die Anhörung wir für alle BRM rechtzeitig zur Verfügung gestellt. In der Sitzung wird sie zum TOP nochmal angeschaut und dann fragt der BRV wer gegen die Einstellung ist, wer sich enthält und wer dafür ist. Dann hat man ein Abstimmungsergebnis. Ist kein Hexenwerk.

C
celestro

25.01.2023 um 12:00 Uhr

"dann fragt der BRV wer gegen die Einstellung ist, wer sich enthält und wer dafür ist."

Naja ... "richtiger" wäre mMn das es einen Beschlusstext (eine Beschlussfrage) gibt ... z.B. "wer ist dafür, der Einstellung von Max Mustermann zuzustimmen?" und dann gibt es ggf. Ja, Nein und Enthaltungen.

T
takkus

25.01.2023 um 12:16 Uhr

Hallo celestro. Wie man es formuliert ist doch dem Feingeist jedes Einzelnen überlassen. Am Ende muss der Beschlusstext korrekt und eindeutig formuliert sein.

D
DummerHund

25.01.2023 um 12:17 Uhr

Aber Sitzungen nur dann und nur für Anhörungen ein zu berufen kann nicht gut sein. Das BetrVG hat für einen Betriebsrat auch noch mehr Dinge zur Erledigung vor gesehen.

M
Muschelschubser

25.01.2023 um 12:17 Uhr

Eine Einstellung nach §99 BetrVG wird i.d.R. fristgerecht beim BR eingereicht und läuft dann so ab, wie von celestro beschrieben: Formulierung der Beschlussfassung, anschließend JA/NEIN/ENTHALTUNG in der Reihenfolge. Insofern ist das erstmal nichts weiter als betriebsratsmäßige Routine.

Zu beachten ist, dass eine Ablehnung nur erfolgen kann, wenn ein Grund nach §99 Abs. 2 dargelegt werden kann.

Einfach eine Frist verstreichen zu lassen, macht eigentlich in den seltensten Fällen Sinn. Was wäre da Euer Beweggrund?

Mit fällt da höchstens die Konstellation ein, dass der Betriebsrat Bedenken gegen einen Bewerber hat, aber keine Ablehnungsgründe nach §99 Abs. 2 anführen kann. Da wäre es evtl. denkbar, diese Bedenken zu protokollieren und keine Abstimmung durchzuführen. Für den Moment gilt das zwar als Zustimmung, aber einige Betriebsräte sind der Meinung, es könne im Falle eines Rechtsstreits einen Unterschied machen wenn der BR nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Woher diese Meinung kommt, und was das tatsächlich bewirken kann, ist mir allerdings nicht bekannt.

K
KhunT

25.01.2023 um 12:21 Uhr

Wir machen natürlich nicht nur deswegen Sitzungen, warum einem das hier fast schon unterstellt wird...? Aber danke für alle Antworten, jetzt bin ich da sicherer bis wir die Schulungen haben. Es ist hier eher ein zeitliches Thema wie wir die Sitzung reinbringen wegen Schichten und viel fällt halt gar nicht an, sehr ruhig und ok bei uns.

R
rtjum

25.01.2023 um 12:28 Uhr

"dass der Betriebsrat Bedenken gegen einen Bewerber hat, aber keine Ablehnungsgründe nach §99 Abs. 2 anführen kann. Da wäre es evtl. denkbar, diese Bedenken zu protokollieren und keine Abstimmung durchzuführen. " kann man machen würde ich aber nicht, wenn ich begründete Bedenken habe dann würde ich die dem AG auch mitteilen.

M
Moreno

25.01.2023 um 12:30 Uhr

viel fällt halt gar nicht an, sehr ruhig und ok bei uns.....na vielleicht ändert sich das wenn Ihr Schulungen hattet ;-)

T
takkus

25.01.2023 um 13:22 Uhr

"anschließend JA/NEIN/ENTHALTUNG in der Reihenfolge"-> ähhhm- wo genau kann ich das nachlesen, dass es nicht auch umgedreht sein kann?

C
celestro

25.01.2023 um 14:57 Uhr

"wo genau kann ich das nachlesen, dass es nicht auch umgedreht sein kann?"

Nirgends, denn es darf auch umgedreht sein. ;-)))

M
Muschelschubser

25.01.2023 um 15:15 Uhr

@takkus/celestro

...eine Aussage eines schlauen Dozenten, die wohl in die Rubrik "das haben wir immer schon so gemacht" fällt. ;-)

B
BR2226

27.01.2023 um 17:38 Uhr

Es gibt keine Enthaltung. (nur als Hinweis, weil es so oft oben erwähnt wird) Bzw. wenn man sich enthält, "zählt" es wie Nein, z. B. 8x ja 1x nein 8x enthalten => abgelehnt

T
takkus

30.01.2023 um 09:48 Uhr

Ach.................

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