Wir sind 9 neue Betriebsratsmitglieder. Nach der Schulung bei WAF haben wir die Aussage mitgenommen, daß eine Beschlußfähigkeit nur zustande kommt, wenn alle 9 Mitglieder (einschließlich evtl. Ersatzmitglieder) anwesend sind. Laut Gesetz, ist aber nur mehr als die Hälfte der BR Mitglieder erforderlich. (So der Hinweis unseres AG).
Haben wir bei der Schulung etwas falsch verstanden?
Bitte mal um Rückinfo - ob auch nur 5 anwesende Mitglieder Beschlüsse fassen könnten.