Erstellt am 18.03.2015 um 20:56 Uhr von nicoline
*Haben wir bei der Schulung etwas falsch verstanden?*
Ja, habt ihr.
*ob auch nur 5 anwesende Mitglieder Beschlüsse fassen könnten. *
Ja, bis auf einige Ausnahmen reicht das und die Ausnahmen stehen im Gesetz, wie z.B. hier:
*die der Betriebsrat mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschließt.*
Beispiel.
9er Betriebsrat, 5 anwesend => Beschlussfähigkeit gegeben. Ein "normaler Beschluss" kann mit 3 ja/nein Stimmen gefasst werden. Siehe § 33 Abs 1
Die Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder bedeutet, dass bei 5 Anwesenden ein einstimmiger Beschluss gefasst werden müsste, denn das ist die Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder.
Betriebsverfassungsgesetz
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Erstellt am 18.03.2015 um 21:03 Uhr von Nubbel
wenn von den 9 brm 5 fehlen und ihr habt 5 ersatzmitglieder, müsst ihr natürlich auch die 5 laden
fehlen von den 9 brm 6 und ihr habt 2 ersatzmitglieder seid ihr auch beschlussfähig
sag mir wenn ich es falsch verstehe, aber ich lese hier, dass euer chef will, dass ihr ohne die nachladung von ersatz brm mit fünfen sitzungen macht
Erstellt am 18.03.2015 um 21:32 Uhr von Globus
menno, was habt ihr auf dem seminar gemacht, außer kaffee trinken? nie nicht glaube ich, dass ein dozent der waf oder sond ein einiger maßen gebildeter dozent so was lehrt.... wenn ihr nicht nur kaffe trinken wollt, solltet ihr auch zuhören, fragen und verstehen lernen - sorry
Erstellt am 18.03.2015 um 22:14 Uhr von nicoline
Meine Güte! Es ist doch möglich, dass dort gesagt wurde, es müssen immer alle korrekt geladen sein, damit die Beschlüsse korrekt sind. Als Neuling kann man ja wohl mal etwas verkehrt verstehen, Himmel noch eins!
Erstellt am 18.03.2015 um 22:18 Uhr von Globus
meine güte, dann wenn man glaubt was falsch verstanden zu haben spricht man den dozenten noch mal an - meist bekommt man eine visitenkarte...
und mal ehrlich - ist die Meinung des dozenten höher einzuwerten als das gesetz? selbst wenn eres so gesagt hat?
Nachtrag... dann scheinen die seminarunterlagen des anbieters nicht wirklich gut zu sein, wenn man das nciht nachlesen kann...
Erstellt am 18.03.2015 um 22:19 Uhr von Globus
aber nicoline, nur so zwischen uns - eine falsche einladung führt nicht mehr unmittelbar und zwangsläufig zu einem rechtsungültigen beschluss...
Erstellt am 19.03.2015 um 06:59 Uhr von nicoline
Stell Dir vor, vielleicht haben die erst zuhause festgestellt, dass sie etwas verkehrt verstanden haben und fragen jetzt hier nach und nicht beim Dozenten. Und hier geht es weder um eine höher einzuschätzende MEINUNG noch um die Qualität von Seminarunterlagen.
*aber nicoline, nur so zwischen uns - eine falsche einladung führt nicht mehr unmittelbar und zwangsläufig zu einem rechtsungültigen beschluss...*
Ja und? Glaubst Du jetzt, dass dieser Satz irgend eine wichtige, mir nicht bekannte Tatsache aussagt? Auch darum geht es nicht. Es geht nur darum, dass man sehr wohl mal etwas verkehrt verstehen kann ohne gleich als völlig inkompetenter Trottel dastehen zu müssen!
Erstellt am 19.03.2015 um 07:37 Uhr von Hoppel
@ BRRUE
Prinzipiell ist eine WIRKSAME Beschlussfassung nur möglich, wenn ALLE BRM ordnungsgemäß zur BR-Sitzung geladen wurden = rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung.
Sind BRM verhindert, MÜSSEN Ersatzmitglieder geladen werden, so vorhanden.
Falls Euer AG meint, BR-Sitzungen könnten von vornherein mit nur 5 BRM stattfinden, liegt er mit dieser Meinung komplett daneben.
Wie kommt es überhaupt dazu, dass der AG diese Meinung geäußert hat?
"Bitte mal um Rückinfo - ob auch nur 5 anwesende Mitglieder Beschlüsse fassen könnten. "
Auch das ist denkbar.
Beispiel 1: Von 9 BRM haben 2 Urlaub, 3 BRM sind erkrankt, es gibt nur ein Ersatzmitglied (wird geladen und nimmt an der Sitzung teil)
In einem solchen Beispielfall rutscht der BR vorübergehend unter die eigentlich vorgesehene Größe. Dann kommt § 22 BetrVG zur analogen Anwendung und ein Beschluss ist angenommen, wenn die Mehrheit von drei BRM dafür stimmen.
Beispiel 2: Es werden alle 9 BRM ordnungsgemäß zur Sitzung geladen, 4 BRM erscheinen nicht bzw. sind NICHT verhindert.
Dann dürfen KEINE Ersatzmitglieder geladen werden. Die teilnehmenden 5 BRM SIND beschlussfähig!
Beispiel 3: Von 9 BRM werden nur 5 BRM zur BR-Sitzung geladen. Das wäre NICHT korrekt und gefasste Beschlüsse können durch den AG vor einem Arbeitsgericht angefochten werden. Wird immer dann passieren, wenn dem AG die Beschlussfassung missfällt.
Beispiel 4: Ein 9er Gremium kann neben dem zwingenden Betriebsausschuss auch weitere Ausschüsse bilden; z.B. einen 5köpfigen Personalausschuss (PA).
Das Gremium kann den PA per Beschluss ermächtigen, über z.B. Einstellungen/Versetzungen selbständig entscheiden zu dürfen.
Erstellt am 19.03.2015 um 09:46 Uhr von gironimo
Der Arbeitgeber würde nur dann richtig liegen, wenn die fehlenden BRs gar nicht verhindert sind, sondern nur glauben nicht zur Sitzung zu können, weil sie so viel zu tun haben. Dann dürfen ja keine Ersatzmitglieder geladen werden.
Aber bei Urlaub, Krankheit, Seminar ist das BR-Mitglied eben verhindert und es muss ein Ersatz geladen werden.
Für die korrekte Beschlussfassung gilt also:
1. Korrekte Ladung der BRs und Ersatz-BRs mit dem Ziel möglichst die Zahl 9 zu erreichen; Fehlen einige, obwohl sie nicht verhindert sind - sind es eben weniger
2. Es müssen dann wenigstens >50% am Tisch sitzen.
Erstellt am 19.03.2015 um 17:10 Uhr von nicoline
Und im Übrigen würde ich es begrüßen, wenn Fragesteller auch nach der Eingangsfrage noch mal etwas zur Klärung der Situation beitragen würden.
Erstellt am 19.03.2015 um 20:07 Uhr von BRRUE
Vielen Dank für die vielen Antworten. Dabei waren sehr ausführliche Tipps, die uns auch weiterhelfen. Momentan sind wir wirklich noch im Lernprozess. Ist ja noch niemand als BR zur Welt gekommen...
Neu im BR und hier im Forum, war ich etwas erstaunt über die auch nicht so freundlichen Beiträge.
Danke nicoline für die Fürsprache.
Also - wir wissen nun wie wir weiterhin arbeiten müssen.