Erstellt am 03.12.2014 um 20:23 Uhr von karlheinz
Hallo Kasch. Wenn genügend Nachrücker da sind seid ihr Beschlussfähig. Wie Du ja sicherlich weist müsst ihr eine ungerade Zahl an BR Mitgliedern sei um Beschlussfähig zu sein.
Erstellt am 03.12.2014 um 20:52 Uhr von Cosinus
Leider falsche Antwort.
Ob gerade oder ungerade ist hier unerheblich.
Um beschlussfähig zu sein, bedarf es lediglich einen mehr als die hälfte der Mitglieder.
Und wer unterschriftsberechtigt ist, kann in jeder Sitzung beschlossen werden.
Sinnvoll wäre, hier eine Reihenfolge in einer Geschäftsordnung festzulegen.
Erstellt am 03.12.2014 um 20:56 Uhr von karlheinz
Hallo Cosinus
War auch so gemeint
Erstellt am 03.12.2014 um 21:04 Uhr von Snooker
Wobei man über die Sache mit einr Geschäftsordnung geteilter Meinung sein kann.
Erstellt am 03.12.2014 um 22:14 Uhr von kasch
okay danke euch es ging nämlich darum das ein ehemaliger betriebsrat meinte das wir nur beschluß fähig sind wenn der 1oder 2 vorsitzende anwesend ist!
Erstellt am 04.12.2014 um 07:05 Uhr von nicoline
*Wie Du ja sicherlich weist müsst ihr eine ungerade Zahl an BR Mitgliedern sei um Beschlussfähig zu sein.*
Das ist vollkommen verkehrt.
Zu beachten ist aber, dass bei einer geraden Zahl von anwesenden Mitgliedern, ein Antrag abgelehnt ist, wenn es zu Stimmengleichheit kommt.
Beispiel:
Wer stimmt der Einstellung zu:
4 ja, 4 nein => Antrag abgelehnt, weil nicht die Mehrheit dafür gestimmt hat. Gleiches gilt bei
4 ja, 2 nein, 2 Enthaltungen => Auch hier hat es keine Mehrheit für die Einstellung gegeben.
Erstellt am 04.12.2014 um 19:47 Uhr von karlheinz
kann mir dann mal jemand erklären warum ein BR immer ungerade Mitglieder haben muss wenn bei gerader zahl auch abgestimmt werden kann? siehe nicoline
Erstellt am 04.12.2014 um 21:50 Uhr von nicoline
Ja, kann jemand. Das Gesetz sieht nun mal eine ungerade Zahl von BRM vor, wahrscheinlich auch deswegen, dass eben nicht vorprogrammiert ständig Patt Situationen entstehen.
Eine Abstimmung ist eben aber auch mit einer geraden Zahl von BRM möglich vorausgesetzt, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.
Erstellt am 05.12.2014 um 10:33 Uhr von PeterPaula
@kasch, ich hoffe Ihr wählt bei Sitzungsbeginn und Abwesenheit des 1. und 2. IMMER einen Sitzungsleiter und protokolliert dies dann auch! Andernfalls können Eure Beschlüsse erfolgreich bei Streitigkeiten mit dem AG vor dem Gericht angefochten werden! Kennt Ihr den Satz der AG-Seite nicht:
"Im Übrigen zweifeln wir die ordentliche Beschlussfassung an."
Wenn solch ein Satz in einer Klage- oder Erwiderungsschrift steht, MÜSST IHR die ORDENTLICHE Beschlussfassung nämlich dem Richter NACHWEISEN ;)