Erstellt am 05.07.2010 um 00:11 Uhr von rainerw
Der BR wäre ohne Dich Beschlussfähig. Bei 5 BRM´S ist man mit 3 BRM´s Beschlussfähig.
In so fern hat der BRV recht. Tatsächlich aber hätte er eine Tagesordung festlegen müssen und diese den einzelnen geladenen BRM´s Form und Fristgerecht zukommen lassen müssen.
Beschlüsse die an diesem Tag gefast wurden wären ungültig, da er kein Ersatzmitglied eingeladen hat.
Was die Veränderung des Sitzungstages betrifft möchte ich mich hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da man den genauen Wortlaut nicht kennt.
Erstellt am 05.07.2010 um 09:18 Uhr von rkoch
> Was die Veränderung des Sitzungstages betrifft möchte ich mich hier nicht zu
> weit aus dem Fenster lehnen
Dann tu ich das.....
Grundsätzlich ist der BRV an den Sitzungstag der Geschäftsordung gebunden. Ausnahmen können vom BR (aber nicht vom BRV) beschlossen werden. Schon gar nicht kann er die Sitzung wegen eines verhinderten BRM auf einen Tag verlegen an dem ein anderes BRM verhindert ist. Das würde die Beschlussfassung unzulässigerweise beeinflussen (genau wie die willkürliche Einladung/Nichteinladung von BRM/EBRM). Davon absehen kann man IMHO wenn er die Sitzung eigenmächtig auf einen Tag verlegt, an dem alle ordentlichen BRM nicht verhindert sind. Selbst wenn der BRV zu dieser Sitzung ein EBRM lädt bleibt die Beschlussfassung ungültig.
Erstellt am 05.07.2010 um 10:43 Uhr von paula
man kann sich aber mal wieder Fragen wie sinnvoll solche GOs sind... aber das ist halt ein anderes Thema
Erstellt am 05.07.2010 um 11:07 Uhr von Rübennase
@rkoch
>Grundsätzlich ist der BRV an den Sitzungstag der Geschäftsordung gebunden.
Ausnahmen können vom BR (aber nicht vom BRV) beschlossen werden.
Ist es richtig, dass der BRV kurzfristig eine außerordentliche Sitzung hätte einberufen könnem, ohne der Zustimmeng des gesamten BR`S?
Erstellt am 05.07.2010 um 12:05 Uhr von rainerw
@Rübennase
Eine außerordendliche ja, wenn es die Dringlichkeit erfordert. Aber auch dann muß er alle regularien einhalten. Im voeliegendem Fall ist es aber so das er den ordendliche Sitzungstermin verschoben hat.
Ich ware ja schon vesucht in etwa das selbe(oder ist es das gleiche?) zu schreiben wie rkoch,
war mir aber nicht sicher weil ich nicht weiß wie was in der GO darüber steht.
Erstellt am 05.07.2010 um 12:50 Uhr von Trapper
ofujan
Nein darf er nicht er verstößt gegen die AGG. Er könnte eine Sitzung verlegen, mit dem Argument das ein Beschluss wegen Fehlenden BRMs nicht möglich ist durch aus machen, er könnte das auch Beschließen.
ABER es darf nicht SEIN das er einen Termin nimmt, damit jemand kommen kann wenn im Umkehrschluss wieder jemand anders nicht kann. Dann kann er es auch seinlassen.
Du solltest Dich fragen WARUM du weniger WICHTIG bist als andre !
Sollte das so ein Persönliches Ding sein weil dein BRV gerne rum mauschelt und immer anständig und ordentlich warst, dann gebe ich dir die Adresse vom Waschbär, der Frisst BRM und BRVs die nichts besseres zu tun haben als ihr Amt zu missbrachen liebend gerne zum Nachtisch.
Als Vorspeise frisst er den Gewerkschafts-sekretär wen dieser nur Alarm macht ohne die Belegschaft zu fragen im Hauptgang ist der AG dran
Aber pass auf ! Hütte dich vorm Vollmond und seiner Bestechenden art , und weiche nicht vom Weg ab, ansonst holt er dich !
p.s Eine ordnungsgemäße Einladung und rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnung, am besten gleichzeitig, sind unabdingbare Voraussetzungen für eine wirksame Beschlussfassung (BAG, 28.04.1988, 6 AZR 405/86)
Rechtzeitig heißt, die Eingeladenen müssen genug Zeit zur Vorbereitung haben und zur eigenen Willensbildung gelangen können.
Erstellt am 05.07.2010 um 12:56 Uhr von rainerw
@Trapper
Wobei sich mir aber nicht erschliesst was das AGG damit zu tun hat? Wir reden hier von ehrenamtlichen arbeiten.
Erstellt am 05.07.2010 um 13:32 Uhr von DonJohnson
rainer
Wofür das AGG nicht alles her halten muß, gell? ;-)))
Erstellt am 05.07.2010 um 14:40 Uhr von Rübennase
Mann sollte den BRV mal ganz geziehlt fragen, was der wirkliche Grund der Verschiebung war. Mal sehen, wie er darauf reagiert. Die Aussagen des BRV waren meiner Mainung nach völlig daneben. Erst wird die Sitzung verschoben, weil ein BRM nicht anwesend ist und dann ist es auf einmal nicht wichtig, wenn ein anders BRM an dem neuen Termin nicht kann. Wir hätten unseren BRV "gefressen", wenn er so handeln würde.
Ich denke, wenn eine GO es zulässt, hätte er allenfalls eine außerordentliche Sitzung einberufen können, wenn die Dringlichkeit gegeben wäre.
Erstellt am 05.07.2010 um 14:51 Uhr von rkoch
Hmmm.
ofjuan - AGG - Rasse, ethnischen Herkunft, Geschlechts, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alters oder der sexuellen Identität
Ob da ein Zusammenhang existiert ??? :-)
Erstellt am 05.07.2010 um 18:33 Uhr von ofujan
@ rkoch
Nein, glaub ich nicht allerdings wurde die BR-Arbeit immer lari fari gemacht ich bin da anders....
Schonmal vielen Dank für diese Antworten.
Zur Info der BRV hat meine einwände sehr persönlich genommen und hat heute erklärt (sehr zickig), dass wie vereinbart der Termin nach GO stattfindet... allerdings hat er unser EBRM nicht bzw noch nicht eingeladen (Sitzung ist am 07.07).
Ich bin neu im BR und mußte feststellen sowas wie Tagesordnungen wohl noch nie gab.
Wie soll ich mich am besten verhalten damit wir in Zukunft richtig handeln?
Erstellt am 05.07.2010 um 20:54 Uhr von Rübennase
@ofujan
Wenn Du ernsthafte BR Arbeit machen willst und das musst Du als BRM, musst Du darauf bestehen, dass alles richtig läuft. Der gesamte BR hat sich an Gesetze zu halten. Dieses "Larifari" wird Euch noch "das Genick brechen". Wenn es darauf ankommt, sind z.B. Beschlüsse/Betriebsvereinbahrungen unwirksam. In Eurem BR befürchte ich sogar, dass Fristen nicht eingehalten werden.
Ich würde das Thema in der nächsten Sitzung, wenn alle BRM`s da sind ansprechen (als Tagesordnungspunkt beantragen). Da muss unbedingt was geschehen.
Das ist meine Meinung. Evtl. hat noch jemand eine bessere Idee
Erstellt am 06.07.2010 um 01:15 Uhr von rainerw
Rübennase,
nee, wer da was anderes denkt dersollte lieber aufhören zu denken.