Erstellt am 13.09.2013 um 13:46 Uhr von rolfo
Ich dachte immer Fußballspieler müssen 11 sein.
Ja, ihr seid natürlich beschlussfähig
Erstellt am 13.09.2013 um 14:05 Uhr von Charlys
Sollte aber noch ein BRM ausscheiden müsst ihr unverzüglich gem § 13 Wahlen einleiten
Erstellt am 13.09.2013 um 15:20 Uhr von Charlys
Beschlussfähigkeit wenn mehr als die Hälfte xanwesend sind
Erstellt am 13.09.2013 um 15:50 Uhr von pillepalleTR
Die Beschlussfähigkeit ist in §33 Abs.2 BetrVG geregelt: in eurem Fall müssen mindestens 5 an der Abstimmung teilnehmen.
Erstellt am 13.09.2013 um 17:50 Uhr von Hoppel
@ Fußballspieler
Solange Euer BR aus 9 BRM besteht, könnten auch 8 BRM vorübergehend verhindert sein und nicht durch ein Ersatzmitglied vertreten werden können > der § 22 BetrVG kommt zur analogen Anwendung!
Erstellt am 14.09.2013 um 12:46 Uhr von blackjack
....aber nur in personellen Angelegnheiten. (Fristenwahrung)