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Beschlussfähigkeit

S
Sternchen1000
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, ich komme etwas ins "schleudern" in Bezug auf die Beschlussfähigkeit. Ich habe versucht mich schlau zu machen. Aber es widerspricht sich für mich. Ich dachte immer, dass der BR beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der BRM anwesend sind. Jetzt bin ich auf folgendes, auf den §33 bezogen gestoßen:

"Diese Vorschrift insbesondere der Absatz 2 verdient besondere Beachtung hinsichtlich des Wortlauts in dem diese gefasst wurde. Gem. Abs.2 müssen mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder teilnehmen.

Teilnehmen ist hier von Anwesenheit zu unterscheiden.

Mit Teilnehmen meint Absatz 2 das, dass vollständige Gremium anwesend sein muss und mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen müssen. Es passiert allzu oft, das Teilnehmen mit Anwesenheit verwechselt wird. Generell und Ausnahmslos gilt, das der Betriebsrat stets als vollständiges Gremium zu beschließen hat. Besteht der Betriebsrat aus fünf Mitgliedern so müssen fünf Mitglieder an der Betriebsratssitzung und der Beschlussfassung teilnehmen."

Und woanders lese ich: "Ehe man daran denken kann, Beschlüsse zu fassen, mus die "Beschlussfähigkeit" gesichert sein. Ein Betriebsrat ist dann in der Lage, rechtswirksame Beschlüsse zu fassen, wenn... ordnungsgemäß zur Betriebsratssitzung eingeladen wurde (§ 29 BetrVG) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend ist (das sind bei 9 Mitgliedern also mindestens 5). Wat denn nu? Mal lese ich es so und mal so. Oder bin ich zu blöd und lese falsch?

Danke schonmal.

L.G. Sternchen1000

711016

Community-Antworten (16)

C
Challenger

24.03.2018 um 15:47 Uhr

Ob es teilnehmen oder anwesend heißt, ist unerheblich. Denn BR-Mitglieder die während einer BR-Sitzung anwesend sind, nehmen, wenn sie nicht eingeschlafen sind, zwangsläufig auch teil.

N
nicoline

24.03.2018 um 15:51 Uhr

@Challenger Denn BR-Mitglieder die während einer BR-Sitzung anwesend sind, nehmen, wenn sie nicht schlafen, zwangsläufig auch teil.

Nö! Und das genau ist das Problem! Jedes BRM kann während der Sitzung erklären: Ich nehme an dieser Beschlussfassung nicht teil. Dann würden im Falle von 5 Anwesenden nur 4 teilnehmende BRM gezählt werden und schon liegt keine Beschlussfähigkeit vor!

N
nicoline

24.03.2018 um 16:01 Uhr

Sternchen1000 Es ist schon so, dass ein BR grundsätzlich immer vollzählig sein sollte, denn für jedes verhinderte BRM muss ja ein Ersatzmitglied geladen werden. Im praktischen Leben und Alltag passiert es aber eben oft, dass aus den unterschiedlichsten Gründen der BR eben nicht vollzählig zur Sitzung erscheinen kann. Wenn das eintritt, müssen zur Herstellung der Beschlussfähigkeit wenigstens die Hälfte der BRM anwesend sein und sich außerdem AUCH AN DER BESCHLUSSFASSUNG BETEILIGEN!

S
Sternchen1000

24.03.2018 um 17:19 Uhr

@nicoline ..."Es ist schon so, dass ein BR grundsätzlich immer vollzählig sein sollte." Danke für die Antwort, nicoline. Aber genau das verwirrt mich. Du schreibst "sollte". Und ich lese im Internet "müsen":

"Generell und Ausnahmslos gilt, das der Betriebsrat stets als vollständiges Gremium zu beschließen hat. Besteht der Betriebsrat aus fünf Mitgliedern so müssen fünf Mitglieder an der Betriebsratssitzung".

Anwesend und teilnehmen ist schon ein wichtiger Unterschied. Das hab' ich verstanden. Es geht mir halt darum, ob ich grundsätzlich bei einem 7er BR Ersatzmitglied/er laden MUSS, wenn wir zu 5t sind. Das wirkt vielleicht kleinkariert. Ist aber doch wichtig. Ich kenne das auch nur so, dass wir mit 6 oder 5 beschlussfähig sind.

S
Sternchen1000

24.03.2018 um 17:52 Uhr

Habe jetzt mal im Fitting was gefunden: §33 Rn "Für die Frage der Beschlussfähigkeit des BR kommt es nur auf die Teilnahme von mindestens der Hälfte der BRMitgl. an der Beschlussfassung an."

C
Challenger

24.03.2018 um 18:52 Uhr

Zitat nicoline : Und das genau ist das Problem! Jedes BRM kann während der Sitzung erklären: Ich nehme an dieser Beschlussfassung nicht teil. Dann würden im Falle von 5 Anwesenden nur 4 teilnehmende BRM gezählt werden und schon liegt keine Beschlussfähigkeit vor! In diesem Punkt hast Du natürlich vollkommen recht. Wie sagte doch einst Willy Brandt : Nicht auf halben Wege stehen bleiben. Ich sage jetzt : Nicht auf halben Wege aufhören zu denken.

N
nicoline

24.03.2018 um 19:17 Uhr

Es geht mir halt darum, ob ich grundsätzlich bei einem 7er BR Ersatzmitglied/er laden MUSS, wenn wir zu 5t sind. Selbstverständlich musst du das! Sofern ein ordentliches BRM eine anerkannte Verhinderung wie Urlaub, Krankheit, Dienstreise oder Fortbildung angibt und nicht ausdrücklich erklärt, trotzdem an der Sitzung teilnehmen zu wollen, bist du als BRV VERPFLICHTET, ein Ersatzmitglied zu laden (solange es welche gibt). Eine korrekte Ladung ist Voraussetzung für einen rechtskräftigen Beschluss.

K
kratzbürste

24.03.2018 um 19:42 Uhr

Also ich würde ein Grundlagenseminar besuchen. Da erfährt man es dann wie es ist.

N
nicoline

24.03.2018 um 20:08 Uhr

kratzbürste aber bis das beginnt, kann man ja trotzdem versuchen, es richtig zu machen! ?

S
Sternchen1000

24.03.2018 um 21:10 Uhr

Ich danke euch. Seminare kommen.

@nicoline ...bist du als BRV VERPFLICHTET, ein Ersatzmitglied zu laden (solange es welche gibt).

Auch, wenn keine Beschlussfassung auf der TO steht?

Bitte verzeiht die Frage eines Anfängers;)

C
celestro

24.03.2018 um 21:28 Uhr

"Auch, wenn keine Beschlussfassung auf der TO steht?"

Ja, auch dann !

N
nicoline

24.03.2018 um 21:58 Uhr

Ihr macht BR Sitzungen ohne Beschlussfassung? Merkwürdig.

S
Sternchen1000

24.03.2018 um 22:24 Uhr

Ist das ungewöhnlich, wenn man sich zusammensetzt und sich nur berät? Fasst ihr in euren Sitzungen immer Beschlüsse? Oder setzt ihr euch nur zusammen, wenn ihr Beschlüsse fasst?

B
BRHamburg

25.03.2018 um 11:05 Uhr

Zu einer BR Sitzung muss unter Angabe der Tagesordnung eingeladen werden. Diese kann auf der Sitzung 1.) noch geändert werden ( Beschlussfassung durch das Gremium) oder 2.) in unveränderter Form angenommen werden ( Beschlussfassung durch das Gremium) Es kann also keine ordnungsgemäße Sitzung ohne Beschlussfassung geben.

S
Sternchen1000

25.03.2018 um 13:48 Uhr

Stimmt. Ist ja logisch. Ich hatte jetzt wirklich nur "offizielle" Beschlüsse, die auf der TO stehen vor Augen. Also bestimmte, aktuelle Angelegenheiten, wenn ihr versteht, was ich meine. Man...muß noch viel lernen.

C
celestro

25.03.2018 um 14:09 Uhr

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