Hallo zusammen,
ich komme etwas ins "schleudern" in Bezug auf die Beschlussfähigkeit.
Ich habe versucht mich schlau zu machen. Aber es widerspricht sich für mich.
Ich dachte immer, dass der BR beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der BRM anwesend sind. Jetzt bin ich auf folgendes, auf den §33 bezogen gestoßen:

"Diese Vorschrift insbesondere der Absatz 2 verdient besondere Beachtung hinsichtlich des Wortlauts in dem diese gefasst wurde.
Gem. Abs.2 müssen mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder teilnehmen.

Teilnehmen ist hier von Anwesenheit zu unterscheiden.

Mit Teilnehmen meint Absatz 2 das, dass vollständige Gremium anwesend sein muss und mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen müssen.
Es passiert allzu oft, das Teilnehmen mit Anwesenheit verwechselt wird.
Generell und Ausnahmslos gilt, das der Betriebsrat stets als vollständiges Gremium zu beschließen hat. Besteht der Betriebsrat aus fünf Mitgliedern so müssen fünf Mitglieder an der Betriebsratssitzung und der Beschlussfassung teilnehmen."

Und woanders lese ich:
"Ehe man daran denken kann, Beschlüsse zu fassen, mus die "Beschlussfähigkeit" gesichert sein. Ein Betriebsrat ist dann in der Lage, rechtswirksame Beschlüsse zu fassen, wenn...
ordnungsgemäß zur Betriebsratssitzung eingeladen wurde (§ 29 BetrVG)
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend ist (das sind bei 9 Mitgliedern also mindestens 5).
Wat denn nu?
Mal lese ich es so und mal so.
Oder bin ich zu blöd und lese falsch?

Danke schonmal.

L.G. Sternchen1000