1.Der Betriebsrat hat beschlossen, dass der wöchentliche Schichtplan(3 Schichtsystem) spätestens am Mittwoch für die darauf folgende Woche aushängen muss.

Begründung:
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.
Es ist der Belegschaft nicht möglich bei einem Schichtplan der erst am Freitag um 13.30 für die folgende Woche ausgehängt wird seine Freizeit sowie Termine etc.. rechtzeitig zu planen.

Ist dieser Beschluss/Vereinbarung rechtens??

2.Nun ist der Arbeitgeber der Meinung, dass er den Mittwochs ausgehängent Schichtplan mit dem Zusatz "Vorläufig" aushängen darf um sich somit das Recht vorzubehalten kurzfristig Änderungen bis zum Freitag vorzunehmen.

Ist dieser "Vorläufige" Schichtplan trotz Betriebsvereinbarung rechtens??