Erstellt am 31.07.2007 um 22:03 Uhr von khrm
Hallo brmagdeburg, leider kann ich dir die Dauer des Schichtsplanaushanges nicht sagen, würde aber aus dem Bauch heraus sagen er bleibt hängen bis Ende der Schicht. Man muß ja nachschauen können. Aber das könnt Ihr ja alles in der BV regeln. Auch wie lange müßen die Pläne aarcheviert werden, um spätere Nachfragen bezüglich der Schichtzulagen oder Unstimmigkeiten bei der Auslastung der Kollegen zu verhindern. Wen ihr die BV erstellt an Sonderurlaub gem. EUrlV für Schichten denken. Was habt Ihr für einen Betrieb? Gruß KHRM
Erstellt am 01.08.2007 um 11:16 Uhr von Der alte Heini
Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte kann der BR auch eine entsprechende BV "Dienstplan" mit dem Ag vereinbaren.
In dieser BV kann der rechtzeitige Aushang des Dienstplanes und die Vorgehensweise bei nachträglichen notwendigen Änderungen vereinbart werden.
Vorschlagen würde ich das in der BV vereinbart wird, dass der vom Betriebsrat genehmigte Dienstplan spätestens 4 Wochen, oder aber auch 14 Tage vor Inkrafttreten bekannt gemacht werden muss.
Sollte es notwendig werden, dass der Dienstplan nachträglich aus wichtigen Gründen geändert werden muss, so sollte auch dieses Prozedere in der BV vereinbart werden. Grundsätzlich würde ich darauf achten, dass auch Änderungen des Dienstplanes erst nach Zustimmung des BR umgesetzt werden dürfen.
Eine zwingend vom Gesetzgeber vorgeschriebene zeitliche Vorgabe zur Bekanntmachung von Dienstplänen gibt es nicht. Oft liest man die Gummiformulierung "rechtzeitig".