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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtpläne - Gibt es Richtlinien bis wann die spätestens aushängen müssen?

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kainil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo erstmal, ich weiss garnicht ,ob sie es schon wußten:

Bei uns kommen die Schichpläne( Für 2 Wochen ) frühestens am Donnerstag Abend ans schwarze Brett. Gibt es Richtlinien bis wann die spätestens aushängen müssen? Wir wissen, das die Schichtpläne dem BR vorgelegt werden müssen, aber wir sind noch nicht soweit dies einzufordern.

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Community-Antworten (13)

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nicoline

11.12.2009 um 09:37 Uhr

kainil Hallo erstmal, ich weiss garnicht ,ob sie es schon wußten: Bei uns kommen die Schichpläne( Für 2 Wochen ) frühestens am Donnerstag Abend ans schwarze Brett. Gibt es Richtlinien bis wann die spätestens aushängen müssen? Es gibt keine gesetzliche Regelung. Regelungen wären in einem TV möglich, gibt es diese nicht, ist es Aufgabe des BR, diese zu verhandeln.

Wir wissen, das die Schichtpläne dem BR vorgelegt werden müssen, aber wir sind noch nicht soweit dies einzufordern. Und wie lange soll das noch dauern, bis Ihr soweit seid???????

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pitsieben

11.12.2009 um 10:05 Uhr

@ kainil, der BR kann die Fristen mit dem AG vereinbaren. Bei Arbeit auf Abruf z. B. ist ein Vorlauf von 4 Tagen gesetzlich geregelt ( § 12 Abs. 2 TzBfG).

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nicoline

11.12.2009 um 10:13 Uhr

pirat ich danke Dir, der link war mir abhanden gekommen. ;-)))))

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pirat

11.12.2009 um 10:18 Uhr

@nico, das Auffinden und entern ist mein Ding, das Bewahren Deiniges...... .-)

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nicoline

11.12.2009 um 11:20 Uhr

pirat gelobe, mich zu bessern ;-)))))

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Kriegsrat

11.12.2009 um 11:42 Uhr

sehr geehrter herr AG

der betriebsrat hat in seiner sitzung vom ..... beschlossen, mit ihnen eine betriebsvereinbarung zum thema "dienstplan" abschließen zu wollen. Zu diesem zweck schlagen wir ihnen folgende verhandlungstermine vor.............. vorsorglich weisen wir sie darauf hin, daß es sich hierbei um eine erzwingbare betriebsvereinbarung handelt. sollten wir bis zum ......... keine verhandlungsbereitschaft ihrerseits erkennen, werden wir die verhandlungen als gescheitert betrachten und die einigungsstelle anrufen müssen. zusätzlich weisen wir sie darauf hin, daß beginn und ende der täglichen arbeitszeit einschließlich der pausen sowie verteilung der arbeitszeit auf die einzelnen wochentage gem. § 87 Abs.1 punkt 2 BetrVG der mitbestimmung unterliegen,sowie Durchführung von Schichtarbeit (BAG vom 28.10.1986 - 1 ABR 11/85 -, DB 1987, 692) ebenso wie die Schichtpläne (BAG vom 18.04.1989 - 1 ABR 2/88 -, DB 1989, 1926). zur vermeidung eines arbeitsgerichtlichen beschlußverfahrens mit dem ziel, dem AG aufzugeben, dienstpläne erst nach zustimmung des betriebsrats herauszugeben, fordern wir sie auf, dem betriebsratsgremium zukünftig die dienstpläne vor aushang rechtzeitig zur anhörung vorzulegen. weitere verstöße gegen die mitbestimmungsrechte des br werden wir nicht mehr dulden und sofortige rechtliche schritte einleiten

in der hoffnung auf weitere vertauensvolle zusammenarbeit

BRV

oder so ähnlich............;-)) oder weniger heftig....;-))

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kainil

11.12.2009 um 11:51 Uhr

@kriegsrat,

ich persönlich finde die toll, kannst Du mir sowas aber evtl. in weniger heftiger Form zur Verfügung stellen?

K
Kriegsrat

11.12.2009 um 11:56 Uhr

kainil, ihr könnt auch zur durchsetzung eurer mitbestimmungsrechte beschließen, einen anwalt zu beauftragen kosten muß der AG nach § 40 betrVG übernehmen, zustimmung des AG hierzu nicht erforderlich

BV muß immer auf die gegebenheiten im jeweiligen betrieb abgestimmt sein, deswegen nutzen dir irgendwelche muster-bv wenig wenn du jedoch formulierungshilfen brauchst, google einfach mal da findet sich viel

K
kainil

11.12.2009 um 12:04 Uhr

@nicoline

Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Wir haben unserer Geschäftsleitung folgende BVs vorgelegt:Urlaubsgrundsätze/Flexkonto/Leiharbeitnehmer/Kontischicht/Lohn und Gehalt. Sind alle noch in der Bearbeitung. Und das ist die nächste. Erledigt sind: Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Videoanalysen. BV Kurzarbeit.BV Betriebsruhe.BV Verlängerung KA. Kündigung der BV KA. Alle BVs mit der VERDI ausgearbeitet. Wenn ich überlege das unsere Vorgänger in 10 Jahren Amtszeit 2 BV`s gemacht haben, die lt. Verdi Sch.......e sind, können wir schon ein klein wenig stolz sein.

K
Kriegsrat

11.12.2009 um 12:13 Uhr

ist doch gut, wenn mehrere "braten im ofen" sind

lässt spielraum für kompensationsgespräche

gibst du mir da was, geb ich dir dort was...........

aber aufpassen, daß ihr euch nicht verzettelt und den überblick verliert ;-)

da ihr ja eh schon konstruktiv verhandelt, würde ich in der tat weniger heftig schreiben bis auf den hinweis, eure MBR zukünftig zu beachten das sollte unmissverständlich klargestellt werden.............

schafft ihr das programm noch bis zur neuen wahl, oder müsst ihr nicht wählen ?

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kainil

11.12.2009 um 12:30 Uhr

@Kriegsrat,

klar müssen wir wählen, rutschen jetzt auch vom 9 er Gremium auf einen 7 er zurück, was uns aber nicht abhält( Gesetz dem Fall wir werden wiedergewählt). den §37.2 zur vollsten Zufriedenheit unserer MA auszuschöpfen

K
Klaeuschen

14.12.2009 um 00:48 Uhr

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