Hallo,
der AG möchte in einer Abteilung einen Werbefilm drehen lassen, auf dem auch AN (erkennbar) bei ihrer Arbeit gezeigt werden. Er fragt jetzt bei uns (BR) nach, ob dies mitbestimmungspflichtig im Sinne bspw. von §87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist. Kann mir jemand bitte weiterhelfen?
Vielen Dank für die Antworten.