Mitbestimmungspflicht bei Bestellung Datenschutzbeauftragter
In unserem Hause wurde o h n e Anhörung des BR´s ein Angestellter zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt. Trifft es zu, dass es sich hier um eine Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG handelt?
Community-Antworten (1)
17.06.2014 um 17:20 Uhr
@spaghetti Ich würde das so sehen und auf mein Beteiligungssrecht als BR pochen. Allerdings: Man kann so eine Bestellung fast nicht verhindern, wenn nicht gerade der auserkorene AN sich grob der Eignung widersetzt (hat).
Aber... Zitat BAG-Urteil: 'Handelt es sich beim Datenschutzbeauftragten um einen leitenden Angestellten oder um einen externen Beauftragten, der nicht in den Betrieb eingegliedert wird, so fehlt selbst dieses Zustimmungsverweigerungsrecht (BAG v. 11.11.1997 - 1 ABR 21/97).'
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