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Passwortrichtlinie Mitbestimmungspflichtig?

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Waliboer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen, mein AG ist dabei eine Passwortrichtlinie zu erstellen. In dieser soll geregelt werden wie komplex ein PW auszusehen hat und das es nach max. 6 Wochen zu wechseln ist. Ich stelle mir hier die Frage in wie weit so eine Richtlinie einer Mitbestimmung unterliegt. Im Voraus schon mal vielen Dank.

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Community-Antworten (4)

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Hartmut Akzeptiert

28.04.2014 um 12:00 Uhr

Hallo Waliboer, mitbestimmungspflichtig ist Software, die geeignet ist zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle. Ein reiner Akt der Autentifizierung (ich weise nach, wer ich bin) ist weder das eine noch das andere.

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polybär

26.04.2014 um 23:28 Uhr

@Waliboer, gar nicht Infor recht. Er muss es erstellen IT sicherheit. Allerdings sollte ihr abfragen wie das Verfahren der neu Beschaffung eines Pw für den AN ist.Ggf gibt es dort handlungsbedarf.

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wischwasch

27.04.2014 um 10:58 Uhr

Das ist eine klassische Arbeitsanweisung und mitbestimmungfrei.

Nur die Frage, wie kontrolliert wird, ob tatsächlich geändert wurde und so weiter, trifft die Mitbestimmung.

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Waliboer

27.04.2014 um 14:14 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Damit auch geändert wird, erfolgt nach einer definierten Zeit ein Infofenster, darin soll der User aufgefordert werden sich ein neues PW zu überlegen, denn nach zwei weiteren Anmeldungen muss dieser zwingend sein PW ändern. Dieses alles wird ja über eine Software gelöst, nur ist diese Software Mitbestimmungspflichtig da diese u. a. die Anmeldungen der User Überwacht.

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