Erstellt am 26.04.2014 um 21:28 Uhr von polybär
@Waliboer,
gar nicht Infor recht. Er muss es erstellen IT sicherheit. Allerdings sollte ihr abfragen wie das Verfahren der neu Beschaffung eines Pw für den AN ist.Ggf gibt es dort handlungsbedarf.
Erstellt am 27.04.2014 um 08:58 Uhr von wischwasch
Das ist eine klassische Arbeitsanweisung und mitbestimmungfrei.
Nur die Frage, wie kontrolliert wird, ob tatsächlich geändert wurde und so weiter, trifft die Mitbestimmung.
Erstellt am 27.04.2014 um 12:14 Uhr von Waliboer
Vielen Dank für die Antworten. Damit auch geändert wird, erfolgt nach einer definierten Zeit ein Infofenster, darin soll der User aufgefordert werden sich ein neues PW zu überlegen, denn nach zwei weiteren Anmeldungen muss dieser zwingend sein PW ändern. Dieses alles wird ja über eine Software gelöst, nur ist diese Software Mitbestimmungspflichtig da diese u. a. die Anmeldungen der User Überwacht.
Erstellt am 28.04.2014 um 10:00 Uhr von Hartmut
Hallo Waliboer, mitbestimmungspflichtig ist Software, die geeignet ist zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle. Ein reiner Akt der Autentifizierung (ich weise nach, wer ich bin) ist weder das eine noch das andere.