Hallo!

Bei uns im Betrieb soll eine Warensicherungsanlage installiert werden. Grundsätzlich nichts gegen einzuwenden.
Ist dies eine techn. Überw.-Einricht. die nach § 87 mitbestimmungspfl. ist, zumal sie auch im Perso.-Eingangsbereich inst. werden soll?
Wenn ja, hat nur der BR od. auch die AN bzgl. Personaleing. ein Mitspracherecht ?

Vielen Dank für eure Hilfe!