Techn. Überwachungseinrichtung - ist die mitbestimmungspflichtig?
Hallo!
Bei uns im Betrieb soll eine Warensicherungsanlage installiert werden. Grundsätzlich nichts gegen einzuwenden. Ist dies eine techn. Überw.-Einricht. die nach § 87 mitbestimmungspfl. ist, zumal sie auch im Perso.-Eingangsbereich inst. werden soll? Wenn ja, hat nur der BR od. auch die AN bzgl. Personaleing. ein Mitspracherecht ?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Community-Antworten (1)
29.07.2005 um 19:33 Uhr
Hallo Antwort :Ihr habt von durch die Wahl ein Mandat bekommen,Ihr könnt zwar Kollegen befragen aber ihr bekommt bei XXX Kollegen auchXXXAntworten! Dies ist ein sehr komplexes Gebiet! dieses Problem Hatten wir auch schon im Betrieb bei uns ist sie nicht in betrieb genommen worden,weil sie zu einseitig installiert worden wäre.In unserem Fall sollte z.B. nur eine Tür gesichert werden und andere Türen blieben offen und wurden nicht berücksichtigt.Deshalb wurde sie nie in betrieb genommen! BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte 6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;Außerdem sollte dann auch Zeitgleich über einen Maßnahmenkatalog nach gedacht werden;was passiert wenn.Anmerkung wie erfolgt die Kontrolle drückt irgend einer einen Knopf oder Zufallsgenerator darüber imklaren sein.
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