Wir erhalten in Kürze eine neue Telefonanlage. Diese soll "lediglich" aus Kostengründen (voice over IP mit USA) installiert werden. Die GF möchte jedoch auch ein Abfragesystem für den Kunden installieren, damit dieser am Ende eines Gespräches eine Beurteilung über Zufriedenheit des Gesprächsinhalts abgeben kann. Angeblich sollen diese Abfragen nicht ausgewertet werden, letztendlich aber doch in die jährliche Gesamtbeurteilung des Mitarbeiters einfließen.
Ist diese Verhaltenskontrolle überhaupt zulässig?
Ist das Vorhaben (eingentlich für die GF schon entschiedene Sache) seitens des BR mitbestimmungspflichtig?