Erstellt am 22.03.2007 um 13:32 Uhr von azubi
Ja. (ich soll mindestens 10 Zeichen eingeben, also nochmal: Ja.)
Erstellt am 22.03.2007 um 14:06 Uhr von Jube
Aber immer! Siehe § 87 (1) Pkt 6., also sofort MBR bei AG einklagen.
Erstellt am 22.03.2007 um 14:22 Uhr von waschbär
Maria,
ja, ihr seit voll in der MBR ! und das ist auch grade bei dem was der AG euch da geben möchte sehr sinvoll ! Unbedingt an eine "enge" BV denken
azubi , welches Ausbildungsjahr hast du ?
Erstellt am 22.03.2007 um 21:39 Uhr von Maria
Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.
Habe auch sofort an § 87 1, 6 gedacht. Bei uns ist das nur noch viel komplexer. Nach dem Motto - wie die Mutter, so das Kind-. Hauptverwaltung ist in den USA und bei uns sollte gleicher Standard herrschen. Unserer neuer, junger, "dynamischer" GF sähe den BR lieber im Nirwana. Sperrt sich ständig, lehnt alles ab oder verzögert.
Hätte nie geglaubt, dass wir bis zur Einigungsstelle gehen müssen, wie kürzlich in einer a n d e r e n Sache der Fall. War für uns Neuland - ich sehe der in Kürze anstehenden Gerichtsentscheidung mit positiven Interesse entgegen.
Wegen der Telefonanlage haben wir der GF gleich gesagt, dass dies mitbestimmungspflichtig sei. Sein Argument - das läßt er vor der Einigungsstelle klären. Ich weiß nicht, ob er überhaupt verstanden hat, daß das jetzt 2 Paar Schuhe sind und sich der Kosten nicht bewußt ist, doch denke ich auch hier, dass wir recht gute Karten haben werden.
Vielen Dank nochmal.