Erstellt am 23.02.2015 um 15:27 Uhr von Pickel
Also ganz vorweg:
Ihr als BR habt das sicherlich nicht mit der Mitarbeiterin initiativ zu besprechen. Das ist nicht euer Job und ihr solltet davon auch ganz dringend die Finger weglassen!
Danach: Ihr solltet eine BV haben, wie die Überstunden abzufeiern sind. Solange ihr keine habt, kann der AG die Person unter Zustimmung des BR auch mit schuldbefreiender Wirkung nach Hause schicken.
In der Praxis wird die BV dann so lauten, dass der AG Minusstunden einseitig ausgleichen lassen kann, wenn er folgende Spielregeln einhält (zB mindestens 1 oder 1/2 Tag, X Tage Vorankündigung etc und dass der MA Überstunden wie Urlaub nehmen darf, wenn dem keine betriebl. Belange entgegenstehen).
Erstellt am 23.02.2015 um 15:50 Uhr von gironimo
>Daraufhin stellte sich in unserer Firma die Frage, wer den Abbau von Überstunden bestimmen darf, der Mitarbeiter oder die Geschäftsführung?<
Die gute alte Mitbestimmung kommt zum Zuge. Der Arbeitgeber und der BR einigen sich (wie Pickel schon schreibt) auf eine Vereinbarung, wie Mehrarbeit entsteht und wieder abgebaut wird.
Schließlich heißt es ja im § 87 Abs. 1Nr. 3 BetrVG:
(Der BR hat mitzubestimmen bei) vorübergehende VERKÜRZUNG oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
so gesehen sehe ich es auch nicht, dass der AG selbst etwas entscheiden kann - er kann ja auch nicht Mehrarbeit ohne BR anordnen; also kann er sich auch nicht jemanden ausschauen und den früher nach Hause schicken ( es sei denn, er zahlt).
Mal abgesehen von individualrechtlichen Überlegungen .......
Erstellt am 23.02.2015 um 18:10 Uhr von seesee
Macht eine BV, wenn Ihr keine habt, und regelt dieses Thema.
Erstellt am 24.02.2015 um 19:33 Uhr von Hoppel
@ Notfall
Es kommt schlichtweg und einfach auf die vertragliche Vereinbarung an.
Wird ein Arbeitszeitkonto mit Plus-/Minusstunden geführt?
Gibt es ein Gleitzeitkonto?
Werden Ü´stunden bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen? Haben Eure KollegInnen ein Wahlrecht oder nicht?
Was den Abbau von Überstunden betrifft, hat der 87er überhaupt NICHTS verloren!
Nur weil AN Überstunden abbauen, wird ja nicht die betriebsübliche Arbeitszeit verkürzt, also Kurzarbeit eingeführt ...
Erstellt am 25.02.2015 um 09:40 Uhr von Nubbel
wenn ich die frage lese fällt mir erst mal nur eine antwort ein:
es ist nicht eure aufgabe darüber zu wachen, dass wenn wenig zu tun ist, kollegen ihre stunden abbauen!
wenn wenig zu tun ist, last euch freistellen und erarbeitet eine bv, die den Kollegen eine gewisse selbstbestimmung über ihre Konten einräum