Erstellt am 24.03.2006 um 12:30 Uhr von eriline
Ihr könntet hierüber ein Betriebsvereinbarung machen, aber ich würde dir empfehlen Dich mit dem zuständigen Ver.di Sekretär in Verbindung zu setzen, denn bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung ist sehr vieles zu beachten und die kennen sich aus.
Erstellt am 24.03.2006 um 12:32 Uhr von Angi1
Hallo juttisonne,
ich gehe davon aus, dass bei euch auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden muss.
Dazu sagt das ArbZG § 11 Abs 3 dass für an Sonn und Feiertagen geleistete Arbeitszeit ein Ersatzruhetag zu gewähren ist.
Für alle anderen Überstunden kann auch ein Stundenweiser Abbau vorgesehen werden.
Dies kann man in einer BV regeln.
MfG
Angi1