Überstunden abbauen während der Kurzarbeit
Hallo zusammen, ich weiß nicht wie Überstunden während der Kurzarbeit angerechnet werden sollen.
Der Arbeitgeber will Kurzarbeit jetzt ganz schnell einführen. So schnell, dass nicht genug Zeit bleibt, vorher alle Überstunden abzubauen. Deswegen müssen Überstunden abgebaut werden während schon Kurzarbeit läuft.
Wie läuft das, wenn ich vorher z.B. 16 Überstunden hab. Ohne Kurzarbeit hab ich 40 Stunden pro Woche. Um die 16 Stunden abzubummeln würde ich also 2 Tage frei nehmen. Nun ist aber schon Kurzarbeit eingeführt und ich arbeite z.B. nur noch 2 Tage die Woche zu je 8 Stunden. Wenn die 16 Stunden abgebummelt werden sollen hab ich dann die ganze Woche frei?
Community-Antworten (5)
30.03.2020 um 20:14 Uhr
Bitte mal den ganzen Link lesen bis zum Schluss.
31.03.2020 um 14:36 Uhr
Die Antwort ist nicht hilfreich. Es steht nichts darüber geschrieben. Wie der Tag in der Kurzarbeit berechnet wird.
31.03.2020 um 15:03 Uhr
Ich halte dieses:
"Der Arbeitgeber will Kurzarbeit jetzt ganz schnell einführen. So schnell, dass nicht genug Zeit bleibt, vorher alle Überstunden abzubauen. Deswegen müssen Überstunden abgebaut werden während schon Kurzarbeit läuft."
für Nonsens. Ein MA mit Überstunden geht erst dann in KA, wenn die Stunden weg sind. Das der AG hier die KA schon möglichst früh einführen will, ist sein Problem. Geht es ganz vielen MAern so, dann hat sich der AG vielleicht sogar strafbar gemacht.
31.03.2020 um 15:07 Uhr
Richtig. Die Kurzarbeit kann es dann beginnen, wenn alle Überstunden abgebaut sind.
01.04.2020 um 12:33 Uhr
@Dummerhund Vielen Dank für Deine Bemühungen. Die Seite ist mir schon bekannt. Hab die aufmerksam gelesen und jetzt noch mal weil Du darauf hingewiesen hast. Irgendwie finde ich da nichts, was sich direkt auf meine Frage bezieht. Eventuell kannst Du ja nochmal präzisieren worauf Du mit diesem eher generellen Einwurf hinaus wolltest.
@celestro Um Verzeihung aber: willkommen in der Realität. Wenn es doch nur so wäre, dass die Sache mit den Überstunden nur das Problem des AG wäre. Die aufgelaufenen Überstunden müssen ja irgendwie ausgeglichen werden. Die Zwickmühle ist keineswegs theoretisch, sondern ganz real. Mit den Überstunden keine Kurzarbeit, ohne Kurzarbeit keine Firma.
@tante frieda Das ist soweit richtig, denke ich. Damit das Arbeitsamt die Kurzarbeit genehmigt, müssen die Überstunden irgendwie weg. Eine Konstruktion, bei der die Überstunden während der Kurzarbeit abgegolten werden, scheint also nicht möglich zu sein.
Da steh' ich nun, ich armer Tor, Und bin so klug als wie zuvor! Einfach abbummeln während der Kurzarbeit geht anscheinend nicht, ausbezahlen ist sehr wahrscheinlich auch nicht möglich. Ohne Kurzarbeit schafft die Firma es vermutlich nicht. Irgendwie brauchts eine kreative Lösung. Mir fällt leider nichts ein.
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