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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abbau der Überstunden

H
Hessenalex
Mrz 2019 bearbeitet

Bei uns im Betrieb, werden Überstunden in Freizeitausgleich gewährt. Darf der Arbeitgeber den Abbau der Überstunden anordnen?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

20.03.2019 um 14:44 Uhr

Ja, Nein, Vielleicht

Gibt es irgendwelche Regelungen, wann, wie etc. der Abbau solcher Überstunden zu händeln ist?

H
Hessenalex

20.03.2019 um 14:47 Uhr

Nein! Es gibt uns erst kurz!

C
celestro

20.03.2019 um 15:55 Uhr

Also der BR ist hier mMn in der Mitbestimmung. Wie wurden denn früher Überstunden abgebaut?

K
krambambuli

20.03.2019 um 16:24 Uhr

Der BR ist in der Mitbestimmung (§ 87 Abs 1 Nr. 3 BetrVG).

E
ExBoMa

21.03.2019 um 07:43 Uhr

Kurzfristig: Regelt die Einzelfälle mit dem AG. Mittelfristig: Erarbeitet eine BV zu dem Thema.

T
trautl

24.03.2019 um 21:50 Uhr

Ja, er darf auf Grund seines Direktionsrechtes den Abbau der Überstunden anweisen. § 106 S. 1 GewO

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