Erstellt am 20.03.2019 um 13:44 Uhr von celestro
Ja, Nein, Vielleicht
Gibt es irgendwelche Regelungen, wann, wie etc. der Abbau solcher Überstunden zu händeln ist?
Erstellt am 20.03.2019 um 13:47 Uhr von Hessenalex
Nein! Es gibt uns erst kurz!
Erstellt am 20.03.2019 um 14:55 Uhr von celestro
Also der BR ist hier mMn in der Mitbestimmung. Wie wurden denn früher Überstunden abgebaut?
Erstellt am 20.03.2019 um 15:24 Uhr von Krambambuli
Der BR ist in der Mitbestimmung (§ 87 Abs 1 Nr. 3 BetrVG).
Erstellt am 21.03.2019 um 06:43 Uhr von ExBoMa
Kurzfristig: Regelt die Einzelfälle mit dem AG.
Mittelfristig: Erarbeitet eine BV zu dem Thema.
Erstellt am 24.03.2019 um 20:50 Uhr von trautl
Ja, er darf auf Grund seines Direktionsrechtes den Abbau der Überstunden anweisen. § 106 S. 1 GewO