Abbau der Überstunden
Bei uns im Betrieb, werden Überstunden in Freizeitausgleich gewährt. Darf der Arbeitgeber den Abbau der Überstunden anordnen?
Community-Antworten (6)
20.03.2019 um 14:44 Uhr
Ja, Nein, Vielleicht
Gibt es irgendwelche Regelungen, wann, wie etc. der Abbau solcher Überstunden zu händeln ist?
20.03.2019 um 14:47 Uhr
Nein! Es gibt uns erst kurz!
20.03.2019 um 15:55 Uhr
Also der BR ist hier mMn in der Mitbestimmung. Wie wurden denn früher Überstunden abgebaut?
20.03.2019 um 16:24 Uhr
Der BR ist in der Mitbestimmung (§ 87 Abs 1 Nr. 3 BetrVG).
21.03.2019 um 07:43 Uhr
Kurzfristig: Regelt die Einzelfälle mit dem AG. Mittelfristig: Erarbeitet eine BV zu dem Thema.
24.03.2019 um 21:50 Uhr
Ja, er darf auf Grund seines Direktionsrechtes den Abbau der Überstunden anweisen. § 106 S. 1 GewO
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