Erstellt am 24.11.2022 um 21:09 Uhr von Dummerhund
Der Name ändert ja an der Sache nichts und daher auch unrelevant. Die Aussage dann kann ich mich nicht ändern und nicht vorbereiten halte ich daher für völlig daneben.
Erstellt am 24.11.2022 um 21:12 Uhr von Neuerbr123
Sehe ich wirklich genauso wie du aber wie gesagt er meint er hat ein Recht darauf zu erfahren, wer sich über ihn beschwert hat
Erstellt am 24.11.2022 um 21:25 Uhr von Dummerhund
Was er meint ist unrelevant. Soll er doch mal zeigen wo sein Recht verankert ist.
Erstellt am 24.11.2022 um 21:45 Uhr von Dummerhund
Ich kopiere mal etwas was für den AG möglich ist:
Tipps zur Umsetzung des Beschwerdemanagements im Unternehmen
Die Vielzahl an Gesetzen und Vorgaben macht ein strukturiertes Beschwerdemanagement für Mitarbeiter im Betrieb erforderlich. Abschließend wollen wir Ihnen einige Tipps zur Umsetzung des Beschwerdeverfahrens für Ihr Unternehmen geben.
Ein häufiges Problem in Unternehmen ist, dass der Begriff der Beschwerde negativ verstanden und somit lieber vermieden wird. Jedoch verhindern Sie damit die systematische Verbesserung Ihrer Betriebsprozesse. Ein erster Schritt für ein effektives Beschwerdemanagement ist es somit, Beschwerdemechanismen als Informationsquellen wahrzunehmen. Bestärken Sie Ihre Mitarbeiter also darin, sich bei Problemen zu beschweren sowie Anregungen zu geben und nehmen Sie ihnen mögliche Hemmungen. Daher sollte grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, Hinweise auch anonym abzugeben. Weiterhin müssen auch Vertraulichkeits- sowie Datenschutzgrundsätze eingehalten werden.
Erstellt am 25.11.2022 um 08:15 Uhr von Relfe
Nein, er hat kein Recht den Namen zu erfahren.
Das fällt auch unter die Vertraulichkeit des BR bzw. BRM.
Erstellt am 25.11.2022 um 08:28 Uhr von GabrielBischoff
Lass dich nicht aufs Glatteis führen. Wenn er soviel Recht hat muss er halt vors Arbeitsgericht.