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Datenschutz Personal Gespräch

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Neuerbr123
Nov 2022 bearbeitet

Hallo an alle, es ist so dass mit einem Mitarbeiter ein Mitarbeiter Gespräch geführt werden soll, da er sehr in der Gruppe aneckt. Er hat ständig mit allen möglichen Personen Streit. Er möchte jetzt von mir wissen, wer genau sich über ihn beschwert hat, damit er sich auf das Personal Gespräch vorbereiten kann. Ich habe ihm nichts gesagt und der Arbeitgeber auch nicht. Hat er ein Recht darauf? Der Mitarbeiter meint das geht gar nicht, denn er kann sich sonst nicht ändern oder wissen um was es geht und auch nicht auf den Termin vorbereiten

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Community-Antworten (6)

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DummerHund

24.11.2022 um 22:09 Uhr

Der Name ändert ja an der Sache nichts und daher auch unrelevant. Die Aussage dann kann ich mich nicht ändern und nicht vorbereiten halte ich daher für völlig daneben.

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Neuerbr123

24.11.2022 um 22:12 Uhr

Sehe ich wirklich genauso wie du aber wie gesagt er meint er hat ein Recht darauf zu erfahren, wer sich über ihn beschwert hat

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DummerHund

24.11.2022 um 22:25 Uhr

Was er meint ist unrelevant. Soll er doch mal zeigen wo sein Recht verankert ist.

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DummerHund

24.11.2022 um 22:45 Uhr

Ich kopiere mal etwas was für den AG möglich ist:

Tipps zur Umsetzung des Beschwerdemanagements im Unternehmen Die Vielzahl an Gesetzen und Vorgaben macht ein strukturiertes Beschwerdemanagement für Mitarbeiter im Betrieb erforderlich. Abschließend wollen wir Ihnen einige Tipps zur Umsetzung des Beschwerdeverfahrens für Ihr Unternehmen geben.

Ein häufiges Problem in Unternehmen ist, dass der Begriff der Beschwerde negativ verstanden und somit lieber vermieden wird. Jedoch verhindern Sie damit die systematische Verbesserung Ihrer Betriebsprozesse. Ein erster Schritt für ein effektives Beschwerdemanagement ist es somit, Beschwerdemechanismen als Informationsquellen wahrzunehmen. Bestärken Sie Ihre Mitarbeiter also darin, sich bei Problemen zu beschweren sowie Anregungen zu geben und nehmen Sie ihnen mögliche Hemmungen. Daher sollte grundsätzlich die Möglichkeit bestehen, Hinweise auch anonym abzugeben. Weiterhin müssen auch Vertraulichkeits- sowie Datenschutzgrundsätze eingehalten werden.

R
Relfe

25.11.2022 um 09:15 Uhr

Nein, er hat kein Recht den Namen zu erfahren. Das fällt auch unter die Vertraulichkeit des BR bzw. BRM.

G
GabrielBischoff

25.11.2022 um 09:28 Uhr

Lass dich nicht aufs Glatteis führen. Wenn er soviel Recht hat muss er halt vors Arbeitsgericht.

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