Datenschutz
Darf ein BR Namen und Adressen sammeln von der Belegschaft wenn sie freiwillig abgegeben werden ohne sie an Dritte weiter zu reichen. (Name, Adresse, Telefonnummer). Wir hatten einen Sterbefall und konnten die Witwe nicht kontaktieren. Die Mitarbeiter haben gesammelt und wollten es der Witwe übergeben. (Chefetage gab die Adresse nicht heraus- Datenschutz). Danke
Community-Antworten (6)
23.04.2020 um 10:02 Uhr
Na hoffentlich hat auch die Chefetage die Adressdaten gelöscht. Fragt die Chefetage doch mal nach der konkreten Rechtsvorschrift.
23.04.2020 um 10:02 Uhr
Auch für den BR gilt die Datenschutzgrundverordnung. Wenn er die Einwilligung der MA einholt, die Zweckbindung bekannt gibt und auch beachtet, kann und darf er sich auch so eine Liste anlegen.
Im übrigen hätte man der Chefetage auch das schick verpackte Geschenk geben können und ihn bitten es doch u verschicken.
23.04.2020 um 11:02 Uhr
Man braucht ja für den Fall nicht alle Adressen sammeln, sondern nur die eine. Und da ein bestehender Grund vorliegt, kann der BR auch die Adresse haben. Ich sehe da auch keine Notwendigkeit, dass irgendwer zustimmt.
23.04.2020 um 12:14 Uhr
Also manchmal könnte man echt kot.... Da will man was Gutes tun, sich engagieren, und dann kommt der AG mit so einem, Entschuldigung, Blödsinn daher.
Fragt doch mal im Kollegenkreis, normalerweise kennt doch einer der direkten Kollegen die Adresse, oder kann sie zumindest herausfinden.
23.04.2020 um 13:09 Uhr
Nee, kannte keiner. Habe es trotzdem heraus gefunden. Die MA waren froh das ich es hingebracht habe. Deshalb möchte der BR (ich) jetzt ja eine Liste machen.
23.04.2020 um 14:15 Uhr
Jajaja, dieser Datenschutz ist zum kotzen, da will man was Gutes tun und muss ihn trotzdem einhalten.
Meine Kfz-Versicherung beklagt das auch, sie würde mir do gerne einen günstigeren Tarif anbieten... ebenso meine Krankenversicherung ... und mein Stromversorger ...
und alle können das nicht, weil sie nicht an die notendigen Daten kommen.
Ändert aber nichts daran: Der Datenschutz ist einzuhalten. Personenbezogene Daten unterliegen grundsätzlich einer Zweckbindung und dürfen darüber hinaus nicht verarbeitet werden. Insofern hat der Arbeitgeber hier völlig korrekt gehandelt und kjarrigans Hinweis ist die einzige rechtlich zulässige Möglichkeit.
Und auch dieser privaten Datensammlung sollte man lieber eine Absage erteilen, da auch bei ihr der Datenschutz einzuhalten ist.
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