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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

datenschutz

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pickniker
Nov 2016 bearbeitet

Gehaltsabrechnung in digitaler form wer hat erfahrung in einer solcher sachlage,

PR will die Gehaltsabrechnung uns allen nur noch in digitaler form - per mail zustellen?

Bitte um Antwort wer erfahrung damit schon hat, wie wir das verweigern können

1.12004

Community-Antworten (4)

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kleiderstange

31.08.2010 um 00:46 Uhr

jetzt erst einmal die Frage warum ihr das nicht wollt?

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pitsieben

31.08.2010 um 13:23 Uhr

@ pickniker, laut Gewerbeordnung (GewO) § 108 ist dem Arbeitnehmer eine Abrechnung in Textform zu erteilen.

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Petrus

31.08.2010 um 15:12 Uhr

Ergänzung zu Pit7: Was Textform heißt, regelt §126b BGB

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paula

31.08.2010 um 15:19 Uhr

@pitsieben

und sind wir damit weiter? § 108 GewO ist zusammen mit § 126b BGB zu lesen. Demnach reicht auch eine EMail aus (vgl. auch Palandt § 126b Rn. 3, Erfurter Komm. §§ 126a-127 BGB Rn. 30)

Habt ihr für die Entgeltabrechnung eine BV? Da würde ich ansetzen. Was gibt es für definierte Schnittstellen? Wie wird die Datensicherheit (z.B. Verschlüsselung, Kennwörter) sichergestellt? Soll die Abrechnung auf dem Firmen-PC oder auf den privaten PC geschickt werden?

Ich sehe in dem Ansinnen keinen verwerflichen Akt. Das kann man durchaus machen wenn es sauber und sicher gemacht wird?

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