Erstellt am 30.08.2010 um 22:46 Uhr von kleiderstange
jetzt erst einmal die Frage warum ihr das nicht wollt?
Erstellt am 31.08.2010 um 11:23 Uhr von pitsieben
@ pickniker,
laut Gewerbeordnung (GewO) § 108 ist dem Arbeitnehmer eine Abrechnung in Textform zu erteilen.
Erstellt am 31.08.2010 um 13:12 Uhr von Petrus
Ergänzung zu Pit7:
Was Textform heißt, regelt §126b BGB
Erstellt am 31.08.2010 um 13:19 Uhr von paula
@pitsieben
und sind wir damit weiter? § 108 GewO ist zusammen mit § 126b BGB zu lesen. Demnach reicht auch eine EMail aus (vgl. auch Palandt § 126b Rn. 3, Erfurter Komm. §§ 126a-127 BGB Rn. 30)
Habt ihr für die Entgeltabrechnung eine BV? Da würde ich ansetzen. Was gibt es für definierte Schnittstellen? Wie wird die Datensicherheit (z.B. Verschlüsselung, Kennwörter) sichergestellt? Soll die Abrechnung auf dem Firmen-PC oder auf den privaten PC geschickt werden?
Ich sehe in dem Ansinnen keinen verwerflichen Akt. Das kann man durchaus machen wenn es sauber und sicher gemacht wird?