Erstellt am 12.08.2019 um 13:47 Uhr von Matze
Pech gehabt - der AG. Noch ist auch am Arbeitsplatz nach deutschem Recht die Schuld zu beweisen, nicht die Unschuld.
Erstellt am 12.08.2019 um 13:54 Uhr von Cyber99
In Punkto Haftung für den Mitarbeiter sehe ich da kein Problem. Es ist Aufgabe des AG durch eine IT-Sicherheits- und Nutzungsrichtlinie, optimalerweise durch Abschluss einer BV mit dem Betriebsrat , derartiges zu vermeiden.
Erstellt am 12.08.2019 um 13:55 Uhr von UdoWoe
PC ohne Passwort. Wie vorsinnflutlich ist das den?
Da hat sich der AG aber ein ganz schön großes Ei ins Nest gelegt. Selbst als Kollege hätte ich da Probleme.
Ich als BR würde da mal ganz schnell mit dem AG sprechen und das abstellen.
Ich sage nur DSVGO
Erstellt am 12.08.2019 um 14:07 Uhr von Susi2018
Ohne Passwort= ohne geheim Passwort
Zum Beispiel: abcd für alle Nutzer sogar für Besucher
Erstellt am 12.08.2019 um 16:46 Uhr von seehas
Ein einheitliches, allgemein bekanntes Passwort ist so gut wie keines.
Der Arbeitgeber wird so keinem MA nachweisen können, dass er etwas bestimmtes gemacht hat. Es hätte ja jeder ohne Probleme tun können.
Pech für den Arbeitgeber wenn jemand einen Virus einfängt.
Pech für den Arbeitgeber wenn jemand geheime Daten irgendwohin verschickt.
Als BR solltet ihr zusehen, dass das geändert wird. Schließlich gefährdet ein desolater Umgang mit der IT Sicherheit den Betrieb als Ganzes und damit jeden einzelnen Arbeitsplatz.