W.A.F. LogoSeminare

Datenschutz

N
Norbert.Fester
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin im Betriebsrat tätig, und habe da ein Problem mit den Stundenzettel der einzelnen Mitarbeiter, die alle öffentlich ausliegen wo jeder rüber schauen kann. Da meine Frage: Ist das zulässig, oder verstößt dieses gegen den Datenschutz? Ich würde mich freuen eine Antwort mit § und Urteil zu bekommen.

698011

Community-Antworten (11)

R
Rexis

30.08.2018 um 12:08 Uhr

Hi, sprich doch einfach mal mit dem entsprechenden Vorgesetzten. §2 BetrVG vertrauensvolle Zusammenarbeit

C
celestro

30.08.2018 um 12:56 Uhr

Man muß nicht immer mit § und Urteilen kommen. Wie Dir schon klar ist, gehen diese Daten nicht einfach "jeden" etwas an. Warum liegen die überhaupt so rum, daß da jeder drauf gucken kann ?

U
UliPK

30.08.2018 um 14:55 Uhr

Meinst du mit "öffentlich" für alle Mitarbeiter im Betrieb einsehbar ---> das ist zulässig oder aber für Publikumsverkehr ---> nicht zulässig

C
celestro

30.08.2018 um 15:13 Uhr

"für alle Mitarbeiter im Betrieb einsehbar ---> das ist zulässig"

kannst Du darlegen, wie Du auf diese Einschätzung kommst ? Also bei uns dürfen in die EDV-Systeme nicht alle Leute rein gucken.

U
UliPK

30.08.2018 um 16:11 Uhr

Aber doch wohl in den Schichtplänen oder wie handhabt ihr das? Allein daraus kann man schon entnehmen wer wann wie lange Arbeitet. Auch bei der Zeiterfassung mit Stechkarten kann jeder Mitarbeiter schauen was der andere so getrieben hat, sind so weit ich dies weiss noch nicht verboten worden.

Von "EDV" wurde in der Frage nicht gesprochen sondern einzig von Stundenzetteln.

C
celestro

30.08.2018 um 18:00 Uhr

"Aber doch wohl in den Schichtplänen oder wie handhabt ihr das?"

bei uns sehen nur die an den Schichten beteiligten den Schichtplan. aber nicht alle anderen MA.

"Auch bei der Zeiterfassung mit Stechkarten kann jeder Mitarbeiter schauen was der andere so getrieben hat, sind so weit ich dies weiss noch nicht verboten worden."

Ich kenne jedenfalls niemanden mehr, der so ein System benutzt.

"Von "EDV" wurde in der Frage nicht gesprochen sondern einzig von Stundenzetteln."

Richtig. Aber ob es hier ein Problem mit dem Datenschutz geht, ist völlig unabhängig davon, ob es hier um EDV oder Papier geht.

P
Pjöööng

30.08.2018 um 18:15 Uhr

UliPK,

Ihr solltet Euch mal dringendst mit dem Datenschutz befassen! Soviel Ignoranz gegenüber dem Datenschutz ist erschreckend.

Nur mal als kleines Schmakerl: "„Dateisystem“: jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;"

U
UPK

30.08.2018 um 18:38 Uhr

OK, Schichtplan war ein schlechtes Beispiel.

Es ist sogar ein erheblicher Unterschied ob über die EDV oder aber Stundenzettel die Stunden erfasst werden.

"Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt allerdings nur die Pflicht des Arbeitgebers, Überstunden zu erfassen und definiert keine formalen Anforderungen. Dokumentiert werden kann demnach mit dem Mittel der Wahl. Das kann ein Stundenzettel, aber auch eine Form der elektromechanischen Zeiterfassung für Mitarbeiter sein. Im Unterschied zum Stundenzettel fallen die in der elektronischen Zeiterfassung gesammelten personenbezogenen Daten aber unter das BDSG – alt wie neu." Quelle: http://www.leseuronautes.eu

Ich kenne noch einige Firmen die derartige Systeme verwenden. Manche fahren dabei auch zweigleisig, für die eigenen Mitarbeiter wird ein Modernes System über EDV erfassung gemacht und für Mitarbeiter von Fremdfirmen wird noch das Kartensystem verwendet wenn meist auch nur aus Sicherheitsbedingten Aspekten. Um bei Feuer oder ähnlichen zu wissen wer sich noch auf dem Firmengelände aufhält.

U
UliPK

30.08.2018 um 18:51 Uhr

Pjöööng,

EDV bezogen hat "celestro" ja auch recht nur halt nicht bei den Stundenzetteln.

Habe aber auch nicht behauptet das es bei uns so wäre. Bei uns ist alles in Ordnung was die DSGVO angeht, hatten ja auch mehr als genug zeit das anzupassen.

Ist das normal das hier Dinge in etwas hineininterpretiert werden die nichts mit dem Sachverhalt "Frage" zu tun haben. Dachte immer das spekulationen im BR nichts zu suchen hätten.

P
Pjöööng

30.08.2018 um 19:06 Uhr

Zitat (UPK): "Im Unterschied zum Stundenzettel fallen die in der elektronischen Zeiterfassung gesammelten personenbezogenen Daten aber unter das BDSG – alt wie neu."

Eine gewagte Theorie deren Autor das BDSG offensichtlich nicht gelesen hat.

U
UPK

30.08.2018 um 19:46 Uhr

In der Anlage zu § 9 des BDSG heißt es: "Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird." https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/304191_anl1/

Wobei hier das Augenmerk auf "automatisiert" fallen dürfte.

Die Autoren sind aber auch nur Rechtanwälte und Datenschutzbeauftragte von denen das kommt, zu mir hast du ja wohl offensichtlich kein vertrauen. Hier die Quelle : https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeiterfassung/

Ihre Antwort