Erstellt am 30.08.2018 um 10:08 Uhr von Rexis
Hi,
sprich doch einfach mal mit dem entsprechenden Vorgesetzten. §2 BetrVG vertrauensvolle Zusammenarbeit
Erstellt am 30.08.2018 um 10:56 Uhr von celestro
Man muß nicht immer mit § und Urteilen kommen. Wie Dir schon klar ist, gehen diese Daten nicht einfach "jeden" etwas an. Warum liegen die überhaupt so rum, daß da jeder drauf gucken kann ?
Erstellt am 30.08.2018 um 12:55 Uhr von UliPK
Meinst du mit "öffentlich"
für alle Mitarbeiter im Betrieb einsehbar ---> das ist zulässig
oder aber für Publikumsverkehr ---> nicht zulässig
Erstellt am 30.08.2018 um 13:13 Uhr von celestro
"für alle Mitarbeiter im Betrieb einsehbar ---> das ist zulässig"
kannst Du darlegen, wie Du auf diese Einschätzung kommst ? Also bei uns dürfen in die EDV-Systeme nicht alle Leute rein gucken.
Erstellt am 30.08.2018 um 14:11 Uhr von UliPK
Aber doch wohl in den Schichtplänen oder wie handhabt ihr das?
Allein daraus kann man schon entnehmen wer wann wie lange Arbeitet.
Auch bei der Zeiterfassung mit Stechkarten kann jeder Mitarbeiter schauen was der andere so getrieben hat, sind so weit ich dies weiss noch nicht verboten worden.
Von "EDV" wurde in der Frage nicht gesprochen sondern einzig von Stundenzetteln.
Erstellt am 30.08.2018 um 16:00 Uhr von celestro
"Aber doch wohl in den Schichtplänen oder wie handhabt ihr das?"
bei uns sehen nur die an den Schichten beteiligten den Schichtplan. aber nicht alle anderen MA.
"Auch bei der Zeiterfassung mit Stechkarten kann jeder Mitarbeiter schauen was der andere so getrieben hat, sind so weit ich dies weiss noch nicht verboten worden."
Ich kenne jedenfalls niemanden mehr, der so ein System benutzt.
"Von "EDV" wurde in der Frage nicht gesprochen sondern einzig von Stundenzetteln."
Richtig. Aber ob es hier ein Problem mit dem Datenschutz geht, ist völlig unabhängig davon, ob es hier um EDV oder Papier geht.
Erstellt am 30.08.2018 um 16:15 Uhr von Pjöööng
UliPK,
Ihr solltet Euch mal dringendst mit dem Datenschutz befassen! Soviel Ignoranz gegenüber dem Datenschutz ist erschreckend.
Nur mal als kleines Schmakerl:
"„Dateisystem“: jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;"
Erstellt am 30.08.2018 um 16:38 Uhr von UPK
OK, Schichtplan war ein schlechtes Beispiel.
Es ist sogar ein erheblicher Unterschied ob über die EDV oder aber Stundenzettel die Stunden erfasst werden.
"Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt allerdings nur die Pflicht des Arbeitgebers, Überstunden zu erfassen und definiert keine formalen Anforderungen. Dokumentiert werden kann demnach mit dem Mittel der Wahl. Das kann ein Stundenzettel, aber auch eine Form der elektromechanischen Zeiterfassung für Mitarbeiter sein. Im Unterschied zum Stundenzettel fallen die in der elektronischen Zeiterfassung gesammelten personenbezogenen Daten aber unter das BDSG – alt wie neu."
Quelle: http://www.leseuronautes.eu
Ich kenne noch einige Firmen die derartige Systeme verwenden. Manche fahren dabei auch zweigleisig, für die eigenen Mitarbeiter wird ein Modernes System über EDV erfassung gemacht und für Mitarbeiter von Fremdfirmen wird noch das Kartensystem verwendet wenn meist auch nur aus Sicherheitsbedingten Aspekten. Um bei Feuer oder ähnlichen zu wissen wer sich noch auf dem Firmengelände aufhält.
Erstellt am 30.08.2018 um 16:51 Uhr von UliPK
Pjöööng,
EDV bezogen hat "celestro" ja auch recht nur halt nicht bei den Stundenzetteln.
Habe aber auch nicht behauptet das es bei uns so wäre. Bei uns ist alles in Ordnung was die DSGVO angeht, hatten ja auch mehr als genug zeit das anzupassen.
Ist das normal das hier Dinge in etwas hineininterpretiert werden die nichts mit dem Sachverhalt "Frage" zu tun haben. Dachte immer das spekulationen im BR nichts zu suchen hätten.
Erstellt am 30.08.2018 um 17:06 Uhr von Pjöööng
Zitat (UPK):
"Im Unterschied zum Stundenzettel fallen die in der elektronischen Zeiterfassung gesammelten personenbezogenen Daten aber unter das BDSG – alt wie neu."
Eine gewagte Theorie deren Autor das BDSG offensichtlich nicht gelesen hat.
Erstellt am 30.08.2018 um 17:46 Uhr von UPK
In der Anlage zu § 9 des BDSG heißt es:
"Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird."
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/304191_anl1/
Wobei hier das Augenmerk auf "automatisiert" fallen dürfte.
Die Autoren sind aber auch nur Rechtanwälte und Datenschutzbeauftragte von denen das kommt, zu mir hast du ja wohl offensichtlich kein vertrauen.
Hier die Quelle : https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeiterfassung/