Hallo, ich bin im Betriebsrat tätig, und habe da ein Problem mit den Stundenzettel der einzelnen Mitarbeiter, die alle öffentlich ausliegen wo jeder rüber schauen kann.
Da meine Frage: Ist das zulässig, oder verstößt dieses gegen den Datenschutz?
Ich würde mich freuen eine Antwort mit § und Urteil zu bekommen.