Datenschutz
Hallo, ich bin im Betriebsrat tätig, und habe da ein Problem mit den Stundenzettel der einzelnen Mitarbeiter, die alle öffentlich ausliegen wo jeder rüber schauen kann. Da meine Frage: Ist das zulässig, oder verstößt dieses gegen den Datenschutz? Ich würde mich freuen eine Antwort mit § und Urteil zu bekommen.
Community-Antworten (11)
30.08.2018 um 12:08 Uhr
Hi, sprich doch einfach mal mit dem entsprechenden Vorgesetzten. §2 BetrVG vertrauensvolle Zusammenarbeit
30.08.2018 um 12:56 Uhr
Man muß nicht immer mit § und Urteilen kommen. Wie Dir schon klar ist, gehen diese Daten nicht einfach "jeden" etwas an. Warum liegen die überhaupt so rum, daß da jeder drauf gucken kann ?
30.08.2018 um 14:55 Uhr
Meinst du mit "öffentlich" für alle Mitarbeiter im Betrieb einsehbar ---> das ist zulässig oder aber für Publikumsverkehr ---> nicht zulässig
30.08.2018 um 15:13 Uhr
"für alle Mitarbeiter im Betrieb einsehbar ---> das ist zulässig"
kannst Du darlegen, wie Du auf diese Einschätzung kommst ? Also bei uns dürfen in die EDV-Systeme nicht alle Leute rein gucken.
30.08.2018 um 16:11 Uhr
Aber doch wohl in den Schichtplänen oder wie handhabt ihr das? Allein daraus kann man schon entnehmen wer wann wie lange Arbeitet. Auch bei der Zeiterfassung mit Stechkarten kann jeder Mitarbeiter schauen was der andere so getrieben hat, sind so weit ich dies weiss noch nicht verboten worden.
Von "EDV" wurde in der Frage nicht gesprochen sondern einzig von Stundenzetteln.
30.08.2018 um 18:00 Uhr
"Aber doch wohl in den Schichtplänen oder wie handhabt ihr das?"
bei uns sehen nur die an den Schichten beteiligten den Schichtplan. aber nicht alle anderen MA.
"Auch bei der Zeiterfassung mit Stechkarten kann jeder Mitarbeiter schauen was der andere so getrieben hat, sind so weit ich dies weiss noch nicht verboten worden."
Ich kenne jedenfalls niemanden mehr, der so ein System benutzt.
"Von "EDV" wurde in der Frage nicht gesprochen sondern einzig von Stundenzetteln."
Richtig. Aber ob es hier ein Problem mit dem Datenschutz geht, ist völlig unabhängig davon, ob es hier um EDV oder Papier geht.
30.08.2018 um 18:15 Uhr
UliPK,
Ihr solltet Euch mal dringendst mit dem Datenschutz befassen! Soviel Ignoranz gegenüber dem Datenschutz ist erschreckend.
Nur mal als kleines Schmakerl: "„Dateisystem“: jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;"
30.08.2018 um 18:38 Uhr
OK, Schichtplan war ein schlechtes Beispiel.
Es ist sogar ein erheblicher Unterschied ob über die EDV oder aber Stundenzettel die Stunden erfasst werden.
"Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt allerdings nur die Pflicht des Arbeitgebers, Überstunden zu erfassen und definiert keine formalen Anforderungen. Dokumentiert werden kann demnach mit dem Mittel der Wahl. Das kann ein Stundenzettel, aber auch eine Form der elektromechanischen Zeiterfassung für Mitarbeiter sein. Im Unterschied zum Stundenzettel fallen die in der elektronischen Zeiterfassung gesammelten personenbezogenen Daten aber unter das BDSG – alt wie neu." Quelle: http://www.leseuronautes.eu
Ich kenne noch einige Firmen die derartige Systeme verwenden. Manche fahren dabei auch zweigleisig, für die eigenen Mitarbeiter wird ein Modernes System über EDV erfassung gemacht und für Mitarbeiter von Fremdfirmen wird noch das Kartensystem verwendet wenn meist auch nur aus Sicherheitsbedingten Aspekten. Um bei Feuer oder ähnlichen zu wissen wer sich noch auf dem Firmengelände aufhält.
30.08.2018 um 18:51 Uhr
Pjöööng,
EDV bezogen hat "celestro" ja auch recht nur halt nicht bei den Stundenzetteln.
Habe aber auch nicht behauptet das es bei uns so wäre. Bei uns ist alles in Ordnung was die DSGVO angeht, hatten ja auch mehr als genug zeit das anzupassen.
Ist das normal das hier Dinge in etwas hineininterpretiert werden die nichts mit dem Sachverhalt "Frage" zu tun haben. Dachte immer das spekulationen im BR nichts zu suchen hätten.
30.08.2018 um 19:06 Uhr
Zitat (UPK): "Im Unterschied zum Stundenzettel fallen die in der elektronischen Zeiterfassung gesammelten personenbezogenen Daten aber unter das BDSG – alt wie neu."
Eine gewagte Theorie deren Autor das BDSG offensichtlich nicht gelesen hat.
30.08.2018 um 19:46 Uhr
In der Anlage zu § 9 des BDSG heißt es: "Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird." https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/304191_anl1/
Wobei hier das Augenmerk auf "automatisiert" fallen dürfte.
Die Autoren sind aber auch nur Rechtanwälte und Datenschutzbeauftragte von denen das kommt, zu mir hast du ja wohl offensichtlich kein vertrauen. Hier die Quelle : https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeiterfassung/
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Datenschutz?
ÄlterWo finde ich ein Formblatt einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datenschutz? Ist Datenschutz und Zeiterfassung das gleiche? Was muss man beim aushandeln einer Betriebsvereinbarung zum Thema Datensch
Datenschutz
ÄlterSchönen guten Morgen zusammen, wir haben bei uns eine Zeiterfassung, und an jedem PC/Laptop ist eine Software installiert, mit der man seine Buchungen kontrollieren kann. Weiterhin gibt es ein Anwese
Stiefmutter Datenschutz
ÄlterGuten Morgen zusammen! Das Thema Datenschutz war bei uns im Unternehmen schon immer fragwürdig, da es nie kommuniziert bzw. dargelegt wurde. „Der Datenschutz läuft, verlasst euch drauf und kümmert eu
Datenschutz Verpflichtung
ÄlterIch arbeite in einer Betreuungseinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen und bin hier auch im BR. Unser Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Anlage zum Arbeitsvertrag vorgele
Datenschutz
Hallo,leider habe ich meinen Arbeitgeber ein Attest vorgelegt dass er nicht einsehen darf Aus Datenschutz. Ich habe es ihm untersagt, aber er nutzt das weiterhin .Nun verlangt er ein weiteres Attest z