Hallo
eine Frage zur Öffentlichkeitsarbeit.
Wir haben eine BV vorgelegt die vorsieht das Mitarbeiter die an ihrem freien Tag freundlicherweise doch bereit sind zum Dienst zu erscheinen eine pauschae je geleisteter Stunde im Frei zu ihrem Gehalt bekommen.

Der GF hat die BV recht gelassen zur Prüfung mitgenommen. Ist es ok das wir als BR nun die Belegschaft über diese BV informieren, oder macht man das nicht solang der GF noch nicht seine Meinung darüber kund getan hat?
Ich weis das diese BV in der Belegschaft sehr gut ankommen wird, jedoch weis ich ja nicht ob wir die so durchsetzen können (außer mit Gewalt da ein holen aus dem Frei ja eine Abweichung vom Genehmigungspflichtigen Dienstplan ist)