Erstellt am 01.03.2021 um 09:13 Uhr von Kratzbürste
Ein Seminar besuchen wäre wohl das geschicktesten.
Ansonsten: Mit Einigungsstelle drohen (und auch bereit sein, diese anzurufen). Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Usw.
Erstellt am 01.03.2021 um 09:28 Uhr von Pickel
Kratzbürstes Vorschläge sind (wie fast immer) gefährlicher Blödsinn.
Über die Pandemie hinaus besteht nach derzeitigem Recht (und Änderungen sind nicht in SIcht) kein Anspruch auf ein mobiles Arbeiten. Und so der AG dies nicht umsetzen will, gibt es auch kein Initiativrecht des Betriebsrates.
Während der noch gültigen Home-Office-Verordnung werdet ihr kaum die BV durch die Einigungsstelle bekommen.
Wenn ihr jetzt also den harten Weg der Einigungsstelle droht, riskiert ihr die positive Zusammenarbeit und damit vielleicht alles.
Mein Tipp: reden und überzeugen. Und vielleicht auch mal mit einem kleinen Schritt anfangen, statt zu viel zu fordern.
Erstellt am 01.03.2021 um 10:56 Uhr von ganther
gefährlicher Blödsinn ist es nicht gleich. Man sollte seine rechtliche Position kennen, wenn man ggf. in eine Einigungsstelle geht. In eine Einigungsstelle sollte man nie ohne rechtlichen Beistand gehen, daher hätte sicher ein Anwalt den BR auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen.
Ja es gibt wohl kaum eine rechtliche Möglichkeit Homeoffice zu erzwingen. In der Kürze der Zeit ist es derzeit sicher kaum möglich, solange die Verordnung noch gilt (außer am Mittwoch entschließt man sich hier in der MPK noch mal nachzulegen) und einen Rechtsanspruch darüber hinaus wird es wohl nicht geben. Nachdem Hubertus Heil sich erst in der BILD Zeitung aufgeblasen hat und Homeoffice für alle versprochen hat, musste die Kanzlerin ja noch nicht einmal husten und er hat das Ruderboot angeworfen und hat Rückzug befohlen. Mal wieder ein Versagen von unserem Minister aber das ist ein anderes Thema.
Der BR könnte aber sein MBR rund um den betrieblichen Gesundheitsschutz, die erforderliche Gefährdungsbeurteilung ausnutzen und versuchen dem AG aufzuzeigen, dass Homeoffice zumindest bis zum Ende der Pandemie (und das wird so schnell nicht sein, da kann auch das Impfen nichts helfen) auszuweiten und dazu eine Regelung zu schließen. Daraus kann ja ggf auch eine dauerhafte Lösung entstehen. Ich würde wirklich mal versuchen mich hier mit einem Anwalt zu beraten und einen Schlachtplan ausarbeiten
Erstellt am 01.03.2021 um 11:48 Uhr von Krambambuli
Es ist eigentlich schlimm, dass solche Leute wie Pickel hier antworten.
Eine BV regelt ja nicht ohnehin bestehende rechtliche Ansprüche. Wenn es aber um das Thema mobiles Arbeiten im Betrieb geht, hat der BR nun einmal auch diverse Mitbestimmungsrechte aus dem § 87 BetrVG. Und kommt da keine Einigung zu Stande, entscheidet die Einigungsstelle.
Und ganz nebenbei: Homeoffice und mobiles Arbeiten sind zwei Paar Schuhe.
Erstellt am 01.03.2021 um 12:04 Uhr von Dummerhund
Ein Initiativrecht zu einer BV hat ein BR natürlich immer. Es gibt bisher noch keine Rechtsverordnung oder Gesetz die das ausschließt. Ob ein AG darauf eingeht ist eine andere Sache. Wollt ihr eine BV Homeoffice ununterbrochen auf Jahre hinaus wäre es schon ratsam ein Seminar zu dem Thema zu besuchen; oder aber zumindest sich Sachverstand dazu zu holen.
Ich würde hier aber erst mal Kurzfristig denken und eine BV Homeoffice für DIE Zeiten abschließen die Zeiten der Pandemie. Das der AG dazu bereit ist hat er ja bereits Signalisiert (auch wenn er in der Pflicht gewesen wäre vor der Einführung von Homeoffice sich mit dem BR darüber zu einigen). Eine mündl. Abrede würde und braucht der BR nicht zu akzeptieren. Dies wäre nur eine Regelungsabrede und keine BV.
Dort wo es möglich ist, ist der AG zu Corona Zeiten verpflichten ein zu führen. Hier mal eine Seite dazu:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/homeoffice-verordnung-das-gilt-ab-heute,SNChCyh
Wäre kein BR vorhanden, wäre der AG sogar verpflichtet sich Einzelvertraglich mit den MA darüber zu einigen und zu verständigen. Noch mal eine Seite zu der Pflicht des AG den BR mit ein zu beziehen (dort ist auch ein Button zu einer Muster BV):
https://betriebsrat-kanzlei.de/themen/betriebsvereinbarung-home-office-mit-muster/
Ihr solltet aber trotzdem einen Beschluss nach § 40 BetVG dazu fassen das ihr eine Sachverstand zu Hilfe nehmt.
Mein Tipp, schließt erst mal für Zeiten von Corona eine BV ab, und schaut dann in wie weit es ausbaufähig ist.
Erstellt am 01.03.2021 um 12:41 Uhr von ganther
Pickel meint aber ganz offensichtlich das erzwingbare Initiativrecht und da liegt er ja nicht falsch
Erstellt am 01.03.2021 um 14:56 Uhr von Alligator78
Vielen Dank für die Tipps, es waren einige sehr brauchbare dabei.
Direkt mit der Einigungsstelle zu drohen, würde ich nie für eine gute Idee halten.
Außerdem ist es ja nicht so, dass der AG gegen unsere BV ist.
Der Punkt war ja, dass er uns so lange auf seine Antwort darauf warten lässt...
Es ist nämlich so, dass es Abteilungsleiter gibt, die mobiles Arbeiten befürworten, andere wieder aus persönlichen Gründen grundsätzlich dagegen sind...
Daher werden wir uns wohl auf eine temporäre BV einlassen, aber versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln.