Erstellt am 28.06.2019 um 12:33 Uhr von Kjarrigan
Dem GF klar machen, dass trotz Zusage der MA eine Mitbestimmung des BR besteht und ihr die Überstunden (aus den und den Gründen ablehnt)
bzw. die abgeschlossene BV "Arbeitszeit" gilt (falls da drin steht das nur bis 20:00 Uhr gearbeitet wird.
Zweitens würde ich mit dem GF eine BV "Überstunden" verhandeln in der auch das genaue Procedere beschrieben wird wie Überstunden beantragt und vom BR genehmigt oder abgelehnt warden. so nach dem Motto: lehnt der BR die Überstunden ab, gibt es ein Gespräch zwischen BR und GF, sollte auch dieses nicht zu einer Einigung führen kann der AG oder der BR die Einigungsstelle anrufen.
Erstellt am 28.06.2019 um 12:53 Uhr von Challenger
Zitat Kjarrigan : Dem GF klar machen, dass trotz Zusage der MA eine Mitbestimmung des BR besteht und ihr die Überstunden (aus den und den Gründen ablehnt)
Ergänzend hierzu. Hierbei ist unerheblich, ob Überstunden angeordnet, geduldet, oder "freiwillig" geleistete Überstunden vom AG entgegen genommen werden. Sofern sich der AG aber hartnäckig über die MBR des BR hinwegsetzen sollte, kann der BR beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung beantragen.
Erstellt am 28.06.2019 um 19:19 Uhr von junior73
Das Zauberwort heißt Mitbestimmung ! Der AG hat euch nicht euer Mitbestimmungsrecht
ausüben lassen.Der AG setzt einen mitbestimmungspflichtigen Sachverhalt einseitigen um.Das dar er 1.nicht und 2. entfaltet diese Maßnahme so keine Rechtswirkung.
Weißt den AG darauf hin, das er das unverzüglich zu unterlassen hat da das ansonsten rechtliche Konsequenzen für ihn haben wird.