Erstellt am 22.10.2008 um 08:54 Uhr von rolfo2
BV bekannt zu machen ist in erster Linie Sache des AG.
Natürlich könnte ihr das auch tun, z.B. in einem BR Newsletter oder BR Zeitung die ihr an alle Mitarbeiter verteilt.
Erstellt am 22.10.2008 um 09:02 Uhr von wölfchen
. . . eine denkbare Variante: bei der nächsten Betriebsversammlung den MA mitteilen, dass einen neue BV abgeschlossen ist, Inhalt kurz erläutern und darauf hinweisen, dass sie im BR- Büro einsehbar ist, bis der AG sie für alle zugänglich gemacht hat . . .
Erstellt am 22.10.2008 um 12:14 Uhr von w-j-l
Siehe rolfo2.....
BetrVG
§ 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen
(1) .....
(2)........... Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Wiederholte Verletzung dieser Vorschrift kann der BR mit einem Verfahren nach § 23 (3) BetrVG beantworten.