W.A.F. LogoSeminare

Betriebsratsschulung wie wird hier abgerechnet

T
Ticker
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe hier eine Frage zur Abrechnung der BR-Mitglieder bei Teilnahme an Grundseminaren. In unserem Betrieb haben wir eine Jahresrahmenplanung, die von der "normalen 5 Tage-Kalenderwoche" abweicht. In der Rahmenplanung sind die Rahmenschichten mit Stunden angegeben. (z.B. 12h täglich)

Nun waren wir 4 Tage auf einem Seminar der W.A.F. Der Arbeitgeber möchte nun jeden Tag der Schulung mit je 8h täglich vergüten. Laut der Rahmenplanung würde jedoch hier ein Nachteil von z.B. 10h enstehen. Aussage des Arbeitgebers ist: Da die Seminare bereits vorgeplant wurden (Dienstplanung) würde die Rahmenplanung hier nicht greifen.

Jedoch werden aber auch Vorgeplante BR-Sitzungen mit der Rahmenplanung ausbezahlt. Dies verwirrt uns denn, dass eine ist dem anderen gleich.

1.25903

Community-Antworten (3)

G
gironimo

14.02.2015 um 12:11 Uhr

Er hat auch die übrigen Zeiten zu zahlen. Ihr ward ja wegen des Seminars daran gehindert, die übrigen Zeiten zu verbringen - also Annahmeverzug.

Im Übrigen sollen Euch wegen des Seminars ja keine Nachteile entstehen.

Aber sicher kennt die WAF dieses Problem bereits und hat entsprechende Argumentationshilfen zur Hand.

W
wischwasch

14.02.2015 um 12:14 Uhr

Was sagt denn Eure BV zur Schichtplanung, wie mit solchen Fällen zu verfahren ist (man kann ja auch anderweitig mal daran gehindert werden, außer Haus sein u.s.w.

T
Ticker

14.02.2015 um 13:51 Uhr

@gironimo Ein Annahmeverzug setzt vorraus das der AN dem AG seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, der AG allerdings unter gewissen umständen keine Arbeit anbieten kann. Da der BR aber an einem Seminar teilnahm trifft dies nicht auf uns zu.

Ich gebe Dir recht, dass dem BR nach §37 Abs.2 keine Nachteile enstehen dürfen. Jedoch ist meine Frage trifft dies auch auf eine Rahmenplanung zu?

@wischwasch Eine BV gibt es noch nicht jedoch beschäftigen wir uns auch um dieses leidige Thema und sind hier schon in Verhandlungen mit dem AG.

Ihre Antwort