Hallo zusammen,
ich habe hier eine Frage zur Abrechnung der BR-Mitglieder bei Teilnahme an Grundseminaren.
In unserem Betrieb haben wir eine Jahresrahmenplanung, die von der "normalen 5 Tage-Kalenderwoche" abweicht. In der Rahmenplanung sind die Rahmenschichten mit Stunden angegeben. (z.B. 12h täglich)

Nun waren wir 4 Tage auf einem Seminar der W.A.F. Der Arbeitgeber möchte nun jeden Tag der Schulung mit je 8h täglich vergüten.
Laut der Rahmenplanung würde jedoch hier ein Nachteil von z.B. 10h enstehen.
Aussage des Arbeitgebers ist: Da die Seminare bereits vorgeplant wurden (Dienstplanung) würde die Rahmenplanung hier nicht greifen.

Jedoch werden aber auch Vorgeplante BR-Sitzungen mit der Rahmenplanung ausbezahlt.
Dies verwirrt uns denn, dass eine ist dem anderen gleich.