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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Spesen Betriebsratsschulung?

V
V.z
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

habe eine Frage zu den Spesen für eine Betriebsratsschulung. Ich war vor kurzem auf einer 5-tägigen Schulung und habe dem AG die Zugkosten in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Schulung trägt er ja sowieso. Nun habe ich gehört, dass man auch ein Recht hat für den An/Abreisetag Spesen zu berechnen. Ist das korrekt und wenn ja, wie hoch müssen/dürfen diese sein? Vielen Dank für eine Antwort.

V.Z.

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Community-Antworten (2)

M
Majue

14.12.2007 um 13:52 Uhr

Hallo, wenn es im Unternehmen so etwas wie eine Spesenregelung gibt, sollte die auch für die BR-Arbeit gelten. Schließlich ist die BR-Tätigkeit mit jeder anderen Tätigkeit gleichzusetzen. Andernfalls würde ja der BR gegenüber den anderen MA benachteiligt. Falls es so eine Regelung nicht gibt, weil niemand im Außendienst tätig ist und auch niemand sonst externe Schulungen besucht usw., gibt es noch die gesetzliche Spesenregelung. Den Verpflegungsmehraufwand kann man sich dann über den Einkommensteuer-Jahresausgleich wiederholen. Gruß J. M.

K
Kölner

14.12.2007 um 20:20 Uhr

@Majue, V.z. Dann kann man nur hoffen, dass der AG nicht auf die Idee kommt die tägliche "Haushaltsersparnis" bei bezahlter Vollverpflegung während des Seminars dem teilnehmenden BR in Rechnung zu stellen. Dann könnte es einen negativen Saldo geben.

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