Erstellt am 14.12.2007 um 12:52 Uhr von Majue
Hallo,
wenn es im Unternehmen so etwas wie eine Spesenregelung gibt, sollte die auch für die BR-Arbeit gelten. Schließlich ist die BR-Tätigkeit mit jeder anderen Tätigkeit gleichzusetzen. Andernfalls würde ja der BR gegenüber den anderen MA benachteiligt.
Falls es so eine Regelung nicht gibt, weil niemand im Außendienst tätig ist und auch niemand sonst externe Schulungen besucht usw., gibt es noch die gesetzliche Spesenregelung. Den Verpflegungsmehraufwand kann man sich dann über den Einkommensteuer-Jahresausgleich wiederholen.
Gruß
J. M.
Erstellt am 14.12.2007 um 19:20 Uhr von Kölner
@Majue, V.z.
Dann kann man nur hoffen, dass der AG nicht auf die Idee kommt die tägliche "Haushaltsersparnis" bei bezahlter Vollverpflegung während des Seminars dem teilnehmenden BR in Rechnung zu stellen.
Dann könnte es einen negativen Saldo geben.