Hallo!
Bei der Kostenübernahme für die BR-Schulungen pocht der AG seit Neuestem auf die Dienstreiseordnung des Betriebes. So gibt es hier maximale Limits für die Hotelkosten. (Die WAF-Hotels liegen deulich darüber) Tagungsgebühren und Verpflegungskosten werden nur nach sorgfältiger Prüfung erstattet.
Was sagt die Rechtslage? Laut Aussage auf dieser Seite muss der AG zahlen, bei der ifp werden beide Seiten vertreten....
Des Weiteren rechnet der AG für die Schulungen lediglich die Arbeitszeit an, welche sich aus der vertraglichvereinbarten wöchentlichen AZ ergibt. Die Schulungen sind teilweise aber länger. Darf der AG das?
Gruß Hypnodoc
PS: Ich brauche "Munition" gegen den AG. Enschätzungen helfen mit nicht weiter.
DANKE!