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Betriebsratsschulung

M
mrsunny
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe folgende Frage:

Wir sind ein Unternehmen mit weniger als 20 Angestellten. Fakt ist, das es nur einen einzelnen Betriebsrat geben muss. Aber unser damaliger Chef hatte nichts dagegen, dass wir zu zweit diesen Posten machen. Außerdem gab es bei der Wahl damals auch Stimmengleichheit, bei der ich durch Stichwahl gewählt wurde. Jeder von uns beiden hat schon 2 Schulungen absolviert und es sollte noch der 3. Baustein fürs Grundwissen folgen. Nun möchte aber unser neuer Chef, das die Stellvertretung keine Schulungen mehr besucht.

Wie sieht denn das rechtlich aus?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

MfG Markus

80002

Community-Antworten (2)

C
celestro

08.03.2016 um 14:05 Uhr

Wenn der Stellvertreter öfter mal ran muß (was durch Urlaub / Krankheit des BRV sehr wahrscheinlich ist), dürfte der AG schlechte Karten haben.

Aber um es letztlich durchzusetzen, müßte man die offiziellen Wege gehen. Ob Ihr Euch das traut ?

H
Hartmut

08.03.2016 um 14:09 Uhr

Es sollte eigentlich kein Hinderungsgrund bestehen, dass ihr beide zur Schulung fahrt. Es handelt sich um eine Basis- also notwendige Schulung. Bei dir steht die Teilnahme außer Frage, und dein Stelli ist gleichzeitig 1. Ersatzmitglied, vertritt dich also relativ oft. Darum muss er natürlich auf einem ähnlichen Wissensstand sein wie du. Diesen Schulungsanspruch solltet ihr durchsetzen; der Veranstalter hat da bestimmt gute Tipps für euch.

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