Betriebsratsschulung im "Ausland"?
Wir haben eine Schulung im "Ausland" geplant. Dabei dreht es sich um den grenznahen Elsaß, ca. 30 Minuten vom Büro entfernt. Die Tagungspauschale für die Unterkunft ist auch günstiger als sonstige Hotels in Deutschland.
Der AG lehnt dies ab mit Bezug auf das "Ausland" und die höheren Spesensätze durch Auslandsaufenthalt (nur 5-7€) ab. Können wir nichts dagegen tun?
Danke und Gruß Claus
Community-Antworten (5)
24.07.2007 um 20:29 Uhr
Ich würde dem AG die Kostensituation noch einmal näher bringen, und ihm das Einsparungspotential aufzeigen. AG's sparen doch so gern.
Spesensätze? Die Seminare sind doch auf All-Inklusive-Basis. Zusätzliche Spesen fallen meiner Meinung deshalb nicht an, sondern nur die km-Pauschale wenn man mit dem Privatwagen fährt, oder eben die Leihwagenkosten.
Viel Glück und Verhandlungsgeschick
24.07.2007 um 20:51 Uhr
Sehe ich auch so... Das Hotel ist wirklich günstig. Aber ich wollte mich nicht nur alleine auf das Sparen verlassen, da ich noch nichts gegen das "Ausland" sagen kann... es ist ja nicht Deutschland ....
Das Seminar schon - Spesensätze bezieht sich hier auf unsere (An-) Reisepauschalen, die gibt es auch für Deutschland. Die Differenz ist aber wie gesagt, lediglich 5 bis 7€ pro Nase.
Jedes andere Hotel hätte höhere Tagungspauschalen, damit würden diese Kosten ja weit übertroffen werden....
Viele Grüße
25.07.2007 um 00:22 Uhr
Hallo Claus, ich hatte mir zu der Thematik schon mal was gespeichert:
"Ob das von Euch gewählte Seminar in Deutschland, Polen oder auf Malorca stattfindet ist betriebsverfassungsrechtlich völlig bedeutungslos im Hinblick auf die Frage Inland/Ausland. Die Frage Innland/Ausland ist schlicht kein Kriterium, so wenig wie die Frage, ob der Veranstaltungsort in NRW oder in Niedersachsen liegt.
Natürlich müss der BR im Zweifel die "Erforderlichkeit" (Inhalt, Zeitaufwand, Kosten) für seine Beschlussfassung darlegen und einen Richter damit überzeugen. Das ist aber immer so.
Die IG Metall in Bayern führt einen erheblichen Teil ihrer ganz normalen BR-Schulungen seit Jahren in Österreich durch, weil die Anfahrtswege auch nicht weiter und die Preise günstig sind (und weil herrliche Hotels im Herbst und Frühjahr leer stehen).
Wenn dem Arbeitgeber kein unzumutbarer Nachteil entsteht, kann er seine Betriebsräte nicht zwingen in eine Kaschemme zu gehen, wenn mit vergleichbarem zeitlichem und finanziellem Aufwand der 4-Sterne-Luxus verfügbar ist. Natürlich muss es gute inhaltliche Gründe geben, genau dieses Seminarangebot, diese Referenten und diesen Veranstalter zu wählen. Das ist immer zu begründen und hat mit der Wahl des Ortes nur insofern etwas zu tun, ob ein gleichwertiges Angebot näher und insgesamt preiswerter und zeitlich passend verfügbar ist. Das ist aber alles keine Frage von Inland/Ausland."
Und besser könnte ich das auch nicht wiedergeben.
25.07.2007 um 11:28 Uhr
@Wölfchen,
guter Text das! Sowas habe ich gesucht. Danke Dir.
Melde Dich mal !
25.07.2007 um 20:02 Uhr
@wölfchen
Schließe mich Pirat an - vielen Dank für die klasse Antwort!! Das sollte uns doch weiterbringen ;-)
Viele Grüße ...
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