Erstellt am 13.02.2015 um 09:42 Uhr von Dezibel
1. Was sollen das für "dringende Betriebliche Gründe" sein?
2. Es gibt keine halben Urlaubstage. Da müsst ihr euch etwas anderes einfallen lassen.
Erstellt am 13.02.2015 um 10:00 Uhr von Pjöööng
Die "dringenden betrieblichen Gründe" finde ich auch spaßig. Besteht die Gefahr dass Karnevalisten in die Bank eindringen falls die geöffnet hat?
Halbe Urlaubstage gehen schon, auch wenn das BUrlG diese selbst nicht kennt. Zumindest wenn es einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch gibt, sind halbe Tage nicht zu beanstanden.
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte, es sei denn es gäbe hierfür sachliche Gründe. Die sollte der Arbeitgeber mal nennen.
Erstellt am 13.02.2015 um 10:09 Uhr von ferrari
...dringende betriebliche Gründe hin oder her, ist doch erst mal egal ! Mir geht es darum, dass bei Teilzeitbeschäftigen k e i n anteiliger UL berechnet wird ! Wer spricht von "schlechter behandeln" ? Im Gegenteil, in diesem Fall werden die Teilzeitbeschäftigen besser gestellt.
Erstellt am 13.02.2015 um 10:36 Uhr von Pickel
Dezibel und Pjöööng:
Die dringenden betrieblichen Gründe sind doch völlig einleuchtend.
An Karneval läuft eine große Anzahl an Passanten unkenntlich verkleidet durch die Strassen. Ein Paradies für Bankräuber, als Clown verkleidet kurz reinzuschauen und mit Kostüm in der Masse wieder zu verschwinden...
Ferrari: Sei doch froh und halte die Füße still!
Erstellt am 13.02.2015 um 10:55 Uhr von Pjöööng
ferrari, das ist halt der Unterschied zwischen der Deutschen Sprache und einer mathematischen Formel. Mathematische Formeln sind eindeutig...
Das "kein" bei "kein anteiliger Urlaub" kann eben so gelesen werden, dass keine Berechnung erfolgt, oder dass keine ANTEILIGE Berechnung erfolgt.
Was habt Ihr denn für ein Problem damit dass hier Teilzeitmitarbeiter mal zwei Stunden geschenkt bekommen? Dem Arbeitgeber wäre vermutlich in keiner Form geholfen wenn diese Teilzeitmitarbeiter den verbleibenden halben Tag Urlaub dadurch nehmen dass sie an einem beliebigen Tag nur zwei Stunden zur Arbeit erscheinen.
Wenn Ihr aber damit ein Problem habt, dann kündigt die BV auf und trefft eine eindeutige Regelung.
Erstellt am 13.02.2015 um 15:36 Uhr von gironimo
Wenn ein Betrieb zu einer bestimmten Zeit "Betriebsferien" macht, braucht doch derjenige, der an diesem Tag gar nicht arbeiten muss auch keinen Urlaub nehmen . Wenn also Teilzeitkräfte nur Vormittags arbeiten, warum dann Urlaub.
Erstellt am 13.02.2015 um 15:42 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Wenn also Teilzeitkräfte nur Vormittags arbeiten, warum dann Urlaub."
Weil laut Sachverhaltsschilderung die Bank den ganzen Faschingsdienstag geschlossen hat. Also Vor- und Nachmittags."