Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Betrieb eine BV zur Arbeitszeit. Unter anderem haben wir den Faschinsdienstag wie folgt geregelt:

"Faschingsdienstag bleibt die Bank wegen dringender Betrieblichen Gründe bis auf weiteres geschlossen. Für diesen Tag werden Betriebsferien unter Anrechnung eines halben Urlaubstages auf den Betrieblichen Jahresurlaub angeordnet."

Jetzt erfahren wir (Betriebsrat), dass unser Personalbüro bei Teilzeitbeschäftigten k e i n e n anteiligen Jahresurlaub berechnet !?

Wie ist die Rechtslage ?