Hallo,
der TVÖD unterscheidet ja bei den Zuschlägen für Feiertagsarbeit mit FZA 35% und ohne FZA 135%.
Werktags wird 1/5 der Wochenarbeitszeit reduziert, wenn ein Feiertag ansteht. Damit ist laut BAG-Urteil von 2008 der Freizeitausgleich erfolgt.
Nun meine Fragen:
1. Was passiert aber, wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt? Werden dann 135% Zuschlag fällig?
2. An einem Werktag werden bei Vollzeit 8h Arbeitszeit vom Wochensoll reduziert, wenn man nun an einem Feiertag zum Dienst eingeteilt wird und z.B. 12h Dienst hat, wie wird dies zuschlagspflichtig? 8h mit 35% und 4h mit 135%?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Retter