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Stundenberechnung bei Feiertagsarbeit und Zuschlag

S
Sonneregen
Mai 2018 bearbeitet

Hallo in‘s Forum. Wir arbeiten nach TVÖD im Schichtdienst. Wenn man Feiertags arbeitet und 100% Zuschlag ausgezahlt bekommt, werden die Arbeitsstunden für diesen Tag bei der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt. Das nennt sich dann Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich. Ist das rechtens?

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Community-Antworten (6)

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MaJoK

08.05.2018 um 19:01 Uhr

Zeit oder Geld .... beides gibt es nicht.

S
Sonneregen

08.05.2018 um 19:11 Uhr

Hallo MaJok, warum oder? Das eine sind die ganz normalen Arbeitsstunden. Das andere der Zuschlag. Und der wird entweder ausbezahlt oder in Arbeitsstunden gutgeschrieben.

C
celestro

08.05.2018 um 19:16 Uhr

Ich denke mal Majok meint damit ... entweder bekommt man auf das Gehalt für die Stunden einen Aufschlag von 100% in Geld. Oder aber man bekommt den Aufschlag in Stunden auf z.B. ein Gleitzeitkonto.

Aber es wäre schon etwas merkwürdig, wenn jemand die bezahlten Stunden plus 100% Aufschlag auch noch abfeiern möchte, oder nicht ?

S
Sonneregen

08.05.2018 um 19:21 Uhr

Aber wenn ich Sonntags arbeite und dafür 30% Zuschlag kriege, kriege ich ja auch trotzdem die Stunden gutgeschrieben.

S
Sonneregen

08.05.2018 um 19:25 Uhr

Vielleicht ein kurzes Beispiel dazu: Im Monat Januar haben wir 23 Arbeitstage minus Neujahr. Macht 22. Die tatsächlich gearbeiteten Stunden inkl Feiertag liegen 10 Stunden über dem Soll. Der AG zahlt mir zusätz die 100% Zuschlag aus, aber zieht von den tatsächlichen Stunden die Stunden am Feiertag ab.

N
nicoline

09.05.2018 um 11:01 Uhr

Sonnenregen, du machst hier einen Denkfehler. Es gibt im TVöD keinen Feiertagszuschlag von 100% sondern lediglich von 35%. Zunächst soll es für die Feiertagsarbeit vorzugsweise Freizeitausgleich geben, spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Kalendermonats. Wenn dieser Feiertagsfreizeitausgleich in Form eines freien Tages gewährt wird, werden, vollkommen logisch, die Sunden vom Stunden IST abgezogen und pro gearbeiteter Stunde 35% Feiertagszuschlag ausgezahlt. Wenn der Freizeitausgleich in Form eines freien Tages nicht möglich ist, wird der Tag ausgezahlt (das sind die 100%) und der Feiertagszuschlag von 35% pro gearbeiteter Stunde dazu, macht zusammen 135%. Auch in diesem Fall verschwinden die Stunden aus dem Stunden IST, denn sie sind durch Bezahlung ausgeglichen.

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