Erstellt am 21.05.2016 um 14:21 Uhr von Mattes
Ich denke das ist in Ordnung so.
§ und Gründe sind eigentlich nur bei Wiedersprüchen nötig...
Dürft Ihr den Überhaupt Feiertags arbeiten?
Braucht ihr eine Genehmigung von der Behörde?
Was sagen die AV der MA dazu? Müssen die überhaupt an Feiertagen arbeiten?
Erstellt am 21.05.2016 um 19:29 Uhr von gironimo
Habt Ihr denn mit dem AG auch gleich die Konditionen und den Zeitausgleich vereinbart? Oder steht das fest?
Ansonsten; es gibt da keine Formvorschriften.
Erstellt am 22.05.2016 um 10:44 Uhr von datelchen
@Mattes:Wenn die Bezirksregierung dem Antrag zustimmt,dürfen wir arbeiten.
Mit den AN wurde im Vorfeld gesprochen,von deren Seite gab es keinen Widerspruch.
@gironimo: Zeitausgleich wurde vereinbart,bez. Konditionen gilt die Zulagenregelung für Feiertagsarbeit.
Erstellt am 23.05.2016 um 07:47 Uhr von Mattes
Dann habt ihr anscheinend ja alles richtig gemacht.
Erstellt am 24.05.2016 um 09:39 Uhr von pillepalleTR
"Unser AG beabsichtigt aufgrund von Produktionsrückständen"
Durch was sind diese Rückstände verursacht?
Je nachdem könnt ihr, unabhängig von eurer aktuellen Entscheidung, vielleicht mit dem AG ins Gespräch kommen.
Nur mal ein paar Beispiele:
- hoher Krankenstand? ggf mit AG über die Einführung eines BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) reden
- geringe Personaldecke? mit AG über Personalmangel sprechen und auf Neueinstellungen hinwirken
- erhöhte Maschinenstillstände? in neue Anlagen investieren
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