Feiertagsarbeit
Darf mein Vorgesetzter mir verbieten, am Feiertag zu arbeiten. Druckindustrie, Schichtarbeit.
Community-Antworten (13)
05.04.2013 um 01:41 Uhr
Hallo Schopi, was sollte dagegen sprechen? LG Lotte
05.04.2013 um 01:46 Uhr
Mein Vorgesetzter hat mich am Ostermontag nicht arbeiten lassen, obwohl mir das laut Schichplan zugestanden hätte. Hat mir am Mittwoch zuvor den Feiertag gestrichen.
05.04.2013 um 08:34 Uhr
Gibt es einen BR? Wann hat er es angeordnet? Wie läuft die Dienstplanung normalerweise?
05.04.2013 um 10:41 Uhr
§106 GewO gibt ihm wohl das Recht dazu.
Außerdem: Es könnte ja auch bspw. so sein, dass der BR die Feiertagsarbeit nicht genehmigt hat. In dem Fall MUSS der AG/Vorgesetzte dafür sorgen, dass nicht gearbeitet wird.
Schade um die Zulage...
05.04.2013 um 11:15 Uhr
Du hättest ihn fragen sollen, warum er es tat. Dann hätte man es leichter auf eine konkrete Frage zu antworten.
05.04.2013 um 11:52 Uhr
Der Vorgesetzte hat es mir vier Tage zuvor mitgeteilt. Bin Tarif Druckgewerbe.Alle anderen Kollegen durften am Ostermontag arbeiten. Der normale Schichtplan besagt von Montag bis Freitag arbeiten. Hatte zuvor einen kleine Meinungsverschiedenheit. Ist daher wohl eine Bestrafung
05.04.2013 um 12:01 Uhr
Bestrafung durch Arbeitsverbot am Feiertag...coool LOL
"Alle anderen Kollegen DURFTEN am Ostermontag arbeiten."
Es soll schon Kollegen gegeben haben, die froh darüber waren, an Feiertagen bei Frau und Kind sein zu DÜRFEN!
05.04.2013 um 12:04 Uhr
wenn du wissen würdest was ein gearbeiteter feiertag auf der lohnabrechnung bedeutet, würdest du das problem verstehen
05.04.2013 um 12:14 Uhr
Hallo Schoppi, das Problem ist jetzt: Du hast nicht gearbeitet. Die Ankündigungsfrist wurde auch gewahrt. Nächstes Mal: BR einschalten. Die sind bei DP Änderungen in der Mitbestimmung. LG Lotte
05.04.2013 um 12:29 Uhr
Schon seltsam das mir mein Vorgesetzter eine vier anstatt Fünftagewoche einfach so geben kann. Schliesslich habe ich einen Schichtplan mit bindenden Arbeitzzeiten
05.04.2013 um 12:33 Uhr
sei froh wenn er dir nicht noch nen tag urlaub abzieht
du hast immer noch nicht verraten, ob es einen br gibt.
05.04.2013 um 12:51 Uhr
Wieso Urlaub. BR vorhanden. Nimmt heute Kontakt zum Vorgesetzten auf
05.04.2013 um 19:43 Uhr
die Sache ist für dich jetzt relativ gegessen
du hättest bei dieser Dienstplanänderung widersprechen müssen (ggfs. sofort den BR einschalten), zu dieser Schicht erscheinen und dich dann ggfs. nachweislich heimschicken lassen müssen, dann könnte man über ein Einklagen von Annahmeverzugslohn reden, sofern der Vorgesetzte keine anderen, sachlichen Gründe für diese Dienstplanänderung vorbringen könnte
jetzt wird es noch etwas Wind geben, mehr nicht............................
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