Erstellt am 04.04.2013 um 23:41 Uhr von Lotte
Hallo Schopi,
was sollte dagegen sprechen?
LG Lotte
Erstellt am 04.04.2013 um 23:46 Uhr von Schoppi
Mein Vorgesetzter hat mich am Ostermontag nicht arbeiten lassen, obwohl mir das laut Schichplan zugestanden hätte. Hat mir am Mittwoch zuvor den Feiertag gestrichen.
Erstellt am 05.04.2013 um 06:34 Uhr von Lotte
Gibt es einen BR? Wann hat er es angeordnet? Wie läuft die Dienstplanung normalerweise?
Erstellt am 05.04.2013 um 08:41 Uhr von pillepalleTR
§106 GewO gibt ihm wohl das Recht dazu.
Außerdem:
Es könnte ja auch bspw. so sein, dass der BR die Feiertagsarbeit nicht genehmigt hat.
In dem Fall MUSS der AG/Vorgesetzte dafür sorgen, dass nicht gearbeitet wird.
Schade um die Zulage...
Erstellt am 05.04.2013 um 09:15 Uhr von gironimo
Du hättest ihn fragen sollen, warum er es tat. Dann hätte man es leichter auf eine konkrete Frage zu antworten.
Erstellt am 05.04.2013 um 09:52 Uhr von Schoppi
Der Vorgesetzte hat es mir vier Tage zuvor mitgeteilt. Bin Tarif Druckgewerbe.Alle anderen Kollegen durften am Ostermontag arbeiten. Der normale Schichtplan besagt von Montag bis Freitag arbeiten. Hatte zuvor einen kleine Meinungsverschiedenheit. Ist daher wohl eine Bestrafung
Erstellt am 05.04.2013 um 10:01 Uhr von pillepalleTR
Bestrafung durch Arbeitsverbot am Feiertag...coool LOL
"Alle anderen Kollegen DURFTEN am Ostermontag arbeiten."
Es soll schon Kollegen gegeben haben, die froh darüber waren, an Feiertagen bei Frau und Kind sein zu DÜRFEN!
Erstellt am 05.04.2013 um 10:04 Uhr von Nubbel
wenn du wissen würdest was ein gearbeiteter feiertag auf der lohnabrechnung bedeutet, würdest du das problem verstehen
Erstellt am 05.04.2013 um 10:14 Uhr von Lotte
Hallo Schoppi,
das Problem ist jetzt: Du hast nicht gearbeitet. Die Ankündigungsfrist wurde auch gewahrt. Nächstes Mal: BR einschalten. Die sind bei DP Änderungen in der Mitbestimmung.
LG Lotte
Erstellt am 05.04.2013 um 10:29 Uhr von Schoppi
Schon seltsam das mir mein Vorgesetzter eine vier anstatt Fünftagewoche einfach so geben kann. Schliesslich habe ich einen Schichtplan mit bindenden Arbeitzzeiten
Erstellt am 05.04.2013 um 10:33 Uhr von Nubbel
sei froh wenn er dir nicht noch nen tag urlaub abzieht
du hast immer noch nicht verraten, ob es einen br gibt.
Erstellt am 05.04.2013 um 10:51 Uhr von Schoppi
Wieso Urlaub. BR vorhanden. Nimmt heute Kontakt zum Vorgesetzten auf
Erstellt am 05.04.2013 um 17:43 Uhr von Watschenbaum
die Sache ist für dich jetzt relativ gegessen
du hättest bei dieser Dienstplanänderung widersprechen müssen (ggfs. sofort den BR einschalten), zu dieser Schicht erscheinen und dich dann ggfs. nachweislich heimschicken lassen müssen, dann könnte man über ein Einklagen von Annahmeverzugslohn reden,
sofern der Vorgesetzte keine anderen, sachlichen Gründe für diese Dienstplanänderung vorbringen könnte
jetzt wird es noch etwas Wind geben, mehr nicht............................