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feiertagsarbeit

S
Schnorchelnase
Apr 2019 bearbeitet

Moin Moin, ich bin letztes Jahr neu ins Gremium gewählt worden. Wir sind Zulieferer der Luftfahrt und haben vom AG die Anfrage bekommen ob der BR die Sonderschicht am 1.5.19 zustimmen würde. Nach Aussage des AG ist bei einem Neu Kunden etwas schief gelaufen. Wir als BR haben darüber noch nicht Abgestimmt, würden dieses am Montag machen. Meine frage ist: wenn der AG die Extra Schicht nicht beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet hat, hat das Auswirkungen eine Rechtliche Wirkung auf den BR ? Wir würden den Mitarbeitern diese Sonderschicht ( zusätzlich 175%)auf Freiwilliger Basis zugestehen.

vielen Dank im vorraus

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

28.04.2019 um 09:43 Uhr

Der BR kann keine gesetzlichen Bestimmungen aufheben. Ihr seid zudem dem § 80 Abs. 1 BetrVG verpflichtet.

D
DummerHund

28.04.2019 um 11:04 Uhr

Es scheint ja bei euch eine Regelung zu Sonder- oder Feiertagsschichten zu geben, ansonsten würdest du ja die zusätzlichen175% nicht erwähnen.

Dem Antrag auf Anfrage des AG würde ich als BR folgendermaßen Zustimmen: Der BR stimmt den Antrag des AG auf der freiwilligen Sonderschicht der MA am Datum xy zu, sofern alle gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen eingehalten werden.

B
BRHamburg

28.04.2019 um 11:18 Uhr

In der Regel haben große Unternehemen pauschal Genehmigungen über einen längeren Zeitraum, der auch die Dienstleister- und andere Zulieferunternehmen mit einschließen. Ihr könnt ja mal unabhängig jetzt vom 01.Mai nach einer Kopie von dieser Genehmigung fragen.

S
Schnorchelnase

28.04.2019 um 14:09 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde Eure Antworten mit in die nächste BR Sitzung nehmen .

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