feiertagsarbeit
Moin Moin, ich bin letztes Jahr neu ins Gremium gewählt worden. Wir sind Zulieferer der Luftfahrt und haben vom AG die Anfrage bekommen ob der BR die Sonderschicht am 1.5.19 zustimmen würde. Nach Aussage des AG ist bei einem Neu Kunden etwas schief gelaufen. Wir als BR haben darüber noch nicht Abgestimmt, würden dieses am Montag machen. Meine frage ist: wenn der AG die Extra Schicht nicht beim Gewerbeaufsichtsamt angemeldet hat, hat das Auswirkungen eine Rechtliche Wirkung auf den BR ? Wir würden den Mitarbeitern diese Sonderschicht ( zusätzlich 175%)auf Freiwilliger Basis zugestehen.
vielen Dank im vorraus
Community-Antworten (4)
28.04.2019 um 09:43 Uhr
Der BR kann keine gesetzlichen Bestimmungen aufheben. Ihr seid zudem dem § 80 Abs. 1 BetrVG verpflichtet.
28.04.2019 um 11:04 Uhr
Es scheint ja bei euch eine Regelung zu Sonder- oder Feiertagsschichten zu geben, ansonsten würdest du ja die zusätzlichen175% nicht erwähnen.
Dem Antrag auf Anfrage des AG würde ich als BR folgendermaßen Zustimmen: Der BR stimmt den Antrag des AG auf der freiwilligen Sonderschicht der MA am Datum xy zu, sofern alle gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen eingehalten werden.
28.04.2019 um 11:18 Uhr
In der Regel haben große Unternehemen pauschal Genehmigungen über einen längeren Zeitraum, der auch die Dienstleister- und andere Zulieferunternehmen mit einschließen. Ihr könnt ja mal unabhängig jetzt vom 01.Mai nach einer Kopie von dieser Genehmigung fragen.
28.04.2019 um 14:09 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich werde Eure Antworten mit in die nächste BR Sitzung nehmen .
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Feiertagsarbeit Pflicht?
ÄlterHallo. Wir haben in unserer Firma wegen hohem Auftragsgseinkommens dem Antrag auf Feiertagsarbeit zugestimmt und in unserem Beschluss darauf hingewiesen,das die Zustimmung auf einer Freiwilligkeit der
Überstunden/Feiertagsarbeit - Feiertagsarbeit als Überstunden?
ÄlterHallo, wir sind ein Callcenter Betrieb, unsere Arbeitszeit beträgt 42 Stunden die Woche, die Stunden werden auf 5 Tage verteilt, die Arbeitswoche geht von Montag bis Sonntag. Wir arbeiten auch an
Verhinderung von Feiertagsarbeit - Möglichkeiten, die Sondergenehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes für Feiertagsarbeit zu verhindern?
ÄlterLiebe Kollegen, obwohl wir ein ganz normales Industrieunternehmen (ohne besondere Bedingungen) sind, holt sich unsere GF jedes Jahr vom Gewerbeaufsichtsamt eine Sondergenehmigung für Feiertagsarbeit
Betriebsvereinbarung Sonn- und Feiertagsarbeit
ÄlterFolgender Sachverhalt: Einer Firma wurde durch behördlicher Bewilligung die Beschäftigung von AN an Sonn- und Feiertagen bewilligt. Die Bewilligung wurde aufgrund der unzumutbaren Beeinträchtigung