Mehrarbeit / Überstunden
Hat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung?
Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im Voraus beantragt, durch den Betriebsrat genehmigt und werden dann auch ausbezahlt.
Ein Mitarbeiter machte in vergangenen Monaten Überstunden weil es erforderlich war. (Die Unterbesetzung dieser Abteilung ist dem BR seit einem Jahr bekannt) Der Vorgesetzte genehmigte die angefallenen Stunden täglich. Nun möchte der Mitarbeiter die Mehrarbeit sich auszahlen lassen, weil es keine Möglichkeit gibt die angefallenen Überstunden / Mehrarbeit zeitnah (nächstes halbes Jahr) als Freizeit auszugleichen. (hohes arbeitsaufkommen) Der Vorgesetzte Beantragte daraufhin im Nachgang die Überstunden für die letzten Monate. Der Betriebsrat lehnte ab. Die Überstunden / Mehrarbeit (ohne Zuschläge) gehen dann auf das Gleitzeitkonto. (Stand 300h +) Bei Auszahlung regelt der Tarifvertrag die Höhe der Zuschläge . Das bedeutet, dass hier der BR entscheidet ob einzelne Mitarbeiter die Zuschläge bekommen oder nicht. Wen kein Antrag auf Mehrarbeit gestellt wird, gehen diese Stunden automatisch auf das Gleitzeitkonto. Der BR hat Mitbestimmungsrechte über die Lage / Umfang der Überstunden nach §87 Betriebsverfassungsgesetz.
Meiner Ansicht nach regeln die Abgeltung von Mehrarbeit der Arbeitgeber und der Mitarbeiter untereinander. Der Betriebsrat hat Überwachungs- und Kontrollfunktionen und kein Mitspracherecht bei der Abgeltung. Der Betriebsrat sollte immer im Sinne der / des Mitarbeiter entscheiden und den Arbeitgeber ermahnen darauf zu achten Überstunden rechtzeitig zu beantragen und für das hohe Arbeitsaufkommen für Ressourcen zu sorgen.
Community-Antworten (1)
20.11.2022 um 18:44 Uhr
"Das bedeutet, dass hier der BR entscheidet ob einzelne Mitarbeiter die Zuschläge bekommen oder nicht."
Nein, das liegt nicht in der Befugnis eines Betriebsrats
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