Hallo
In unseren Betrieb wird in 3 Schichtsystem von Mo-Fr gearbeitet,durch Fehlplanung unserer GF ist es nötig Mehrarbeit zu Leisten.Unser BR hatt dem zugestimmt jeweils eine 6 Nacht b.z.w 6 Frühschicht zu leisten.Nun die Fragen der Mitarbeiter müßen sie in irgendeiner Form belegen wenn sie Verhindert sind oder reicht es den Vorgesetzen rechtzeitig zu informieren.
Es gibt bei uns immer wieder Diskussion wie in Fall von Überstunden b.z.w.Mehrarbeit zu verfahren ist,gibt es da Grundsatzurteile oder Ähnliches?

MfG