Erstellt am 25.01.2021 um 16:55 Uhr von rsddbr
Eine ähnliche Frage hatten wir vor kurzem. Schau mal hier:
https://www.betriebsrat.com/br-forum/397056/bce-alters-freizeit
Regeln aus dem Tarifvertrag kannst du im Tarifvertrag nachlesen.
Hinweis: Deinen echten Namen solltest du nicht unbedingt in einem Forum verwenden.
Erstellt am 25.01.2021 um 19:19 Uhr von Kratzbürste
Ich würde mal die IG BCE kontaktieren.
Ansonsten, ihr braucht bei einem NEIN in mitbestimmungspflichtigen Fragen kein Gesetz - es reicht auch, wenn ihr es dem Kollegen nicht zumuten wollt.
Erstellt am 26.01.2021 um 08:47 Uhr von Hangman
Guten Morgen zusammen,
wir bringen in unsere Überstundenbeschlüsse immer den Zusatz rein, dass die persönlichen Bedürfnisse aller Kolleginnen/ Kollegen berücksichtigt werden müssen. Wenn also jemand aus Altersgründen die Zusatzleistung nicht mehr schafft, ist er/sie nicht gezwungen die Vorgabe der Firma zu erfüllen.
Erstellt am 27.01.2021 um 18:46 Uhr von fatim
Diese steht den Mitarbeitern zu wenn sie das 57 Lebenjahr erreicht haben.Überstunden sind dann nicht mehr einseitig möglich,da der tarif IGBCE ja grad sagt,das diese Menschen entlastet werden sollen und ihre Arbeitszeit um 2,5 Stunden auf 35 Stunden verkürzt wird Überstunden währen ein Widerspruch hierzu.Daher.Du musst ab 57 Lebensjahren keine Übrerstunden mehr leisten.