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Überstunden / Mehrarbeit

DP
Detlef Paschke
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, ich bin Mitglied eines neu gegründeten Betriebsrats (IG BCE). Dürfen Mitarbeiter, welche älter als 57 Jahre alt sind (Altersfreizeit) zu Überstunden (Mo-Fr.) herangezogen werden ? Es soll eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden ausgeschöpft werden. Über welchen Zeitraum darf generell diese tägliche Mehrarbeit eingefordert werden ?

Wo könnte ich diese Dinge nachlesen ?

Vielen Dank ! mfg

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Community-Antworten (4)

R
rsddbr

25.01.2021 um 17:55 Uhr

Eine ähnliche Frage hatten wir vor kurzem. Schau mal hier:

https://www.betriebsrat.com/br-forum/397056/bce-alters-freizeit

Regeln aus dem Tarifvertrag kannst du im Tarifvertrag nachlesen.

Hinweis: Deinen echten Namen solltest du nicht unbedingt in einem Forum verwenden.

K
kratzbürste

25.01.2021 um 20:19 Uhr

Ich würde mal die IG BCE kontaktieren.

Ansonsten, ihr braucht bei einem NEIN in mitbestimmungspflichtigen Fragen kein Gesetz - es reicht auch, wenn ihr es dem Kollegen nicht zumuten wollt.

H
Hangman

26.01.2021 um 09:47 Uhr

Guten Morgen zusammen,

wir bringen in unsere Überstundenbeschlüsse immer den Zusatz rein, dass die persönlichen Bedürfnisse aller Kolleginnen/ Kollegen berücksichtigt werden müssen. Wenn also jemand aus Altersgründen die Zusatzleistung nicht mehr schafft, ist er/sie nicht gezwungen die Vorgabe der Firma zu erfüllen.

F
fatim

27.01.2021 um 19:46 Uhr

Diese steht den Mitarbeitern zu wenn sie das 57 Lebenjahr erreicht haben.Überstunden sind dann nicht mehr einseitig möglich,da der tarif IGBCE ja grad sagt,das diese Menschen entlastet werden sollen und ihre Arbeitszeit um 2,5 Stunden auf 35 Stunden verkürzt wird Überstunden währen ein Widerspruch hierzu.Daher.Du musst ab 57 Lebensjahren keine Übrerstunden mehr leisten.

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