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Mehrarbeit/Überstunden

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eevee
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR-Mitglieder, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Einige AN haben etliche Mehrarbeitsstunden/Überstunden. Beim Abbau dieser Arbeitsstunden, kann da der AG sagen, Heute gehst du 2 Stunden früher nach Hause und Übermorgen arbeitest du nur einen halben Tag oder muss dem AN jeweils ein ganzer Tag frei gewehrt werden. Ist das zerpflückten der Überstunden zugelassen??

Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

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pfeilenbogen

15.02.2011 um 21:24 Uhr

Ohne besondere Vereinbarungen kann der Abbau von Überstunden oder Zeitguthaben vom Arbeitgeber im Wege des Direktionsrechts angeordnet werden. Nach § 315 BGB ist hierbei billiges Ermessen auszuüben, d.h. der Arbeitgeber muss auch schützenswerte Interessen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigen. Dringende betriebliche Gründe - wie bei der Zuweisung von Urlaub - benötigt der Arbeitgeber hingegen nicht.

http://www.haufe.de/personal/specialContentDetail?specialID=1232644296.58

Die Anordnung von Freizeit durch Arbeitszeitabbau ist daher häufig ein probates Mittel, kurzfristigem Arbeitsmangel zu begegnen.

Wenn ihr also keine Regelung/BV oder TV dazu habt, kann der AG es anordnen. Dann könntet ihr als BR das Thema nur aufgreifen bei der MB/ bewilligung dieser. Also hier mit dem AG verhandeln, entweder gibt es eine einvernehmliche Regelung betreffend des Abbau oder wir könnten Probleme bei der Genehmigung bekommen.

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Maria

16.02.2011 um 09:25 Uhr

In unserem Krankenhaus wurden auch öfters Beschäftigte kurzfristig nach Hause geschickt. Unser AG ist im kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern. Dieser hat uns zu diesem Thema folgendes schriftlich mitgeteilt:

"...in Anlehnung einer Entscheidung des BAG zum Erfordernis einer angemessenen Ankündigungsfrist eines Freizeitausgleichs für geleistete Überstunden vom 17.01.1995 - 3 AZR 399/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung gehen wir davon aus, dass das Erfordernis einer angemessenen Ankündigungsfrist NICHT erfüllt ist, wenn der Beschäftigte erst am selben Tag oder am Nachmittag des Vortages über den gewünschten Freizeitausgleich in Kenntnis gesetzt wird....

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paula

16.02.2011 um 10:32 Uhr

Das Thema Abbau von Zeitkonten sollte jeder BR mitregeln wenn er solche Konten vereinbart. Dann ist klar was passieren soll.

Oder gibt es einen TV? Da stehen manchmal auch entsprechende Regeln drin

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