Erstellt am 02.02.2015 um 12:52 Uhr von Dezibel
Also ich denke, in einer Gleitzeitregelung ist mehr zu regeln. als nur die feste Arbeitszeit durch eine Gleitzeit zu ersetzen. Das kommt mir mehr als dürftig vor.
Erstellt am 02.02.2015 um 14:09 Uhr von Pjöööng
Genaues kann man natürlich nur sagen wenn man das alles schriftlich vor sich liegen hat. Aber wenn es etwas in der Form
"Die BV Arbeitszeit wird um das Folgende ergänzt:
§ 5a (...)
Unterschrift BRV Unterschrift AG"
dann kann man wohl davon ausgehen, dass dieser Teile in die bestehende BV eingefügt wird und damit dem selben Schicksal unterliegt wie die BV selber.
Falls Du aber etwas übersehen haben solltest und es deshalb hier auch nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht, dann kann auch etwas völlig anderes gelten.
Erstellt am 02.02.2015 um 14:32 Uhr von lurchi
@Pjöööng:
Genauso ist es. Wir haben natürlich mehr als nur "die Zeit gleitet" geregelt....inhaltlich habe ich da auch weniger Bedenken. Mir geht es wirklich nur darum, dass die Kündbarkeit und Nachwirkung der ursprünglichen BV entspricht.
Inhaltlich steht da:
Ergänzung zur BV Arbeitszeit vom 00.00.2013
Die Ergänzung der o.g. BV bezieht sich ausschließlich auf §5 der Vereinbarung.
Dann der Inhalt....Unterschriften GL,BR....fertig.
Wenn dem so ist, wäre ich ja schon beruhigt. Hätte ja auch sein können, dass eine BV nicht ergänzt werden darf o.ä......
Erstellt am 02.02.2015 um 19:13 Uhr von gironimo
Wenn unmissverständlich klar ist, dass diese Ergänzung eben die genannte BV ergänzt, ist es ja klar.
Sicherheitshalber könnt Ihr noch auf die Ergänzung setzen: "Im Übrigen gelten alle Bestimmungen der BV vom ................. unverändert weiter und auch für diese Ergänzung"
Aber überlegt es Euch doch noch mal, ob Ihr nicht doch die Gelegenheit nutzen solltet, die BV vollständig zu überarbeiten.