Wir haben eine BV zum Thema Arbeitszeit und haben diese nun durch eine Gleitzeitregelung ergänzt ( §5a ersetzt §5 u.s.w.). Ist diese genau wie die ursprüngliche BV Arbeitszeit wirksam und somit mit den gleichen Kündigungsfristen etc. belgt wie die ursprüngliche BV?
In der Überschrift steht Ergänzung zur BV AZ vom xx.xx2013 und inhaltlich wird nur ein § durch einen anderen ersetzt, d.h. die ursprüngliche Arbeitszeit wird durch eine gleitende Az ersetzt.
Ich bin mir zwar recht sicher, befürchte allerdings dass ich etwas übersehen oder mißachtet haben könnte.
Vielen Dank schon mal.