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Ergänzung zur BV möglich?

L
Lurchi
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben eine BV zum Thema Arbeitszeit und haben diese nun durch eine Gleitzeitregelung ergänzt ( §5a ersetzt §5 u.s.w.). Ist diese genau wie die ursprüngliche BV Arbeitszeit wirksam und somit mit den gleichen Kündigungsfristen etc. belgt wie die ursprüngliche BV? In der Überschrift steht Ergänzung zur BV AZ vom xx.xx2013 und inhaltlich wird nur ein § durch einen anderen ersetzt, d.h. die ursprüngliche Arbeitszeit wird durch eine gleitende Az ersetzt. Ich bin mir zwar recht sicher, befürchte allerdings dass ich etwas übersehen oder mißachtet haben könnte. Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (4)

D
Dezibel

02.02.2015 um 13:52 Uhr

Also ich denke, in einer Gleitzeitregelung ist mehr zu regeln. als nur die feste Arbeitszeit durch eine Gleitzeit zu ersetzen. Das kommt mir mehr als dürftig vor.

P
Pjöööng

02.02.2015 um 15:09 Uhr

Genaues kann man natürlich nur sagen wenn man das alles schriftlich vor sich liegen hat. Aber wenn es etwas in der Form "Die BV Arbeitszeit wird um das Folgende ergänzt: § 5a (...) Unterschrift BRV Unterschrift AG" dann kann man wohl davon ausgehen, dass dieser Teile in die bestehende BV eingefügt wird und damit dem selben Schicksal unterliegt wie die BV selber.

Falls Du aber etwas übersehen haben solltest und es deshalb hier auch nicht aus dem Sachverhalt hervorgeht, dann kann auch etwas völlig anderes gelten.

L
Lurchi

02.02.2015 um 15:32 Uhr

@Pjöööng: Genauso ist es. Wir haben natürlich mehr als nur "die Zeit gleitet" geregelt....inhaltlich habe ich da auch weniger Bedenken. Mir geht es wirklich nur darum, dass die Kündbarkeit und Nachwirkung der ursprünglichen BV entspricht.

Inhaltlich steht da: Ergänzung zur BV Arbeitszeit vom 00.00.2013 Die Ergänzung der o.g. BV bezieht sich ausschließlich auf §5 der Vereinbarung. Dann der Inhalt....Unterschriften GL,BR....fertig.

Wenn dem so ist, wäre ich ja schon beruhigt. Hätte ja auch sein können, dass eine BV nicht ergänzt werden darf o.ä......

G
gironimo

02.02.2015 um 20:13 Uhr

Wenn unmissverständlich klar ist, dass diese Ergänzung eben die genannte BV ergänzt, ist es ja klar. Sicherheitshalber könnt Ihr noch auf die Ergänzung setzen: "Im Übrigen gelten alle Bestimmungen der BV vom ................. unverändert weiter und auch für diese Ergänzung"

Aber überlegt es Euch doch noch mal, ob Ihr nicht doch die Gelegenheit nutzen solltet, die BV vollständig zu überarbeiten.

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