Erstellt am 25.04.2014 um 13:06 Uhr von martinez
Hi,
Was bringt eine BV wo keiner weiß was drinne steht??
BV`s müssen grundsätzlich jederzeit zugänglich sein für die Mitarbeiter.
Heißt:
Sie hängen aus oder liegen bereit und sind im Intranet und und und...
Unsere hängen an einem Seperaten Schwarzen Brett aus und sind im Intranet.
Gruß
Erstellt am 25.04.2014 um 15:30 Uhr von gironimo
dazu ergänzend § 77 Abs. 2 BetrVG: (...) Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
Es ist also Aufgabe des AG. Dennoch - es gilt das Sprichwort: Tue Gutes und rede darüber.
Darum informieren wir grundsätzlich alle Mitarbeiter über abgeschlossene Betriebsvereinbarungen