Hallo,
wir haben eine BV Gleitzeitregelung wo auch,unter anderem, geregelt ist das die Überstunden in Freizeit abzugelten sind.

Meine Frage:Kann aus einer BV nur dieser eine Punkt gekündigt werden,Teilkündigung oder sowas??

Wir würden gerne eine neue BV abschliessen über die Übertundenabgeltung,möchten aber die Gleitzeit so belassen wie sie jetzt ist.