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Teilkündigung einer BV - möglich?

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Dummdopp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben eine BV Gleitzeitregelung wo auch,unter anderem, geregelt ist das die Überstunden in Freizeit abzugelten sind.

Meine Frage:Kann aus einer BV nur dieser eine Punkt gekündigt werden,Teilkündigung oder sowas??

Wir würden gerne eine neue BV abschliessen über die Übertundenabgeltung,möchten aber die Gleitzeit so belassen wie sie jetzt ist.

4.01102

Community-Antworten (2)

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Petrus

05.02.2007 um 15:45 Uhr

Man kann BV nicht nur kündigen, sondern auch in gegenseitigem Einvernehmen ändern....

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paula

05.02.2007 um 17:06 Uhr

Eine Teilkündigung kommt nur in ganz bestimmten Fällen in Betracht (vgl. auch Fitting § 77 Rn. 153). Hier sehe ich de Möglichkeit nicht, da die Überstundenfrage durchaus in einem Bezug zur Frage der Gleitzeit steht.

Daher kommt aus meiner Sicht nur eine einvernehmliche Regelung in Frage oder eine inovative Geschichte wäre mal eine Änderungskündigung (aber Achtung damit ist die gesamte BV erst einmal gekündigt)

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