Teilkündigung einer BV - möglich?
Hallo, wir haben eine BV Gleitzeitregelung wo auch,unter anderem, geregelt ist das die Überstunden in Freizeit abzugelten sind.
Meine Frage:Kann aus einer BV nur dieser eine Punkt gekündigt werden,Teilkündigung oder sowas??
Wir würden gerne eine neue BV abschliessen über die Übertundenabgeltung,möchten aber die Gleitzeit so belassen wie sie jetzt ist.
Community-Antworten (2)
05.02.2007 um 15:45 Uhr
Man kann BV nicht nur kündigen, sondern auch in gegenseitigem Einvernehmen ändern....
05.02.2007 um 17:06 Uhr
Eine Teilkündigung kommt nur in ganz bestimmten Fällen in Betracht (vgl. auch Fitting § 77 Rn. 153). Hier sehe ich de Möglichkeit nicht, da die Überstundenfrage durchaus in einem Bezug zur Frage der Gleitzeit steht.
Daher kommt aus meiner Sicht nur eine einvernehmliche Regelung in Frage oder eine inovative Geschichte wäre mal eine Änderungskündigung (aber Achtung damit ist die gesamte BV erst einmal gekündigt)
Verwandte Themen
Auf Teilkündigung reagieren?
ÄlterHallo Forum, ein Kollege hat heute eine Teilkündigung zu einer Klausel aus seinen Arbeitsvertrag erhalten. In Wikipedia steht: Eine Teilkündigung ist unzulässig, wenn im Vertrag nicht die Möglichkei
Kündigung einer BV durch BR nach Teilkündigung durch GF möglich?
ÄlterHallo, wenn in einer BV ein Teilkündigungsrecht in Bezug auf bestimmte Punkte der BV und die Rechtsfolgen beschrieben ist, aber sonst nichts über Kündigungsmodalitäten geschrieben steht: Wie sind d
Teilkündigung
ÄlterHallo,in unserem Betrieb gibt es eine Betriebsvereinbarung.In enem der Punkte wurde ein Teildienst festgemacht,welchen wir nun nicht mehr möchten. Ist eine Teil kündigung der Betriebsvereinbarung mö
Betriebsvereinbarung Änderungen
ÄlterLiebe ForumteilnehmerInnen, ich habe eine Frage zur Änderung von Betriebsvereinbarungen bzw. möchte Euch fragen ob ich meinen Kollegen beständig etwas falsches erzähle: Was ist formal notwendig um -
Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung für Kolleg*innen aus der Riskogruppe
ÄlterHallo! Ich hätte gerne zum unten geschilderten Sachverhalt eine Rückmeldung von euch, ob ich als Betriebsrätin noch etwas tun kann, was ihr dazu meint und was ich relevantes übersehen haben könnte.