Erstellt am 04.08.2010 um 06:52 Uhr von sueton
Moin Pummel!
Sämtliche seit 2002 vom damaligen BR 'abgesegneten' BVs oder sonstiges sind ungültig,da der BR nicht mehr im Amt ist. Da der AG tarifgebunden ist,würde ich schleunigst mit der Gewerkschaft in Verbindung treten,auch und gerade wegen der ausstehenden Gehälter.Das riecht schwer nach anstehender Insolvenz,bei deren Eintreten der Insolvenzverwalter auch mal schnell die letzten drei Gehälter zurückfordern kann!
Erstellt am 04.08.2010 um 07:16 Uhr von pummel
Danke für die schnelle Antwort.
Das ist eine sehr wichtige Info für mich.
Da ich nicht in der Gewerkschaft bin, habe ich jetzt einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der wird dem AG eine Abmahnung schriftlich auf Auszahlung meines Lohnes erteilen. Wenn er dem nicht folgt, wird er gleich Klage erheben.
Ups, muss jetzt zur Arbeit...
Erstellt am 04.08.2010 um 08:58 Uhr von pfeilenbogen
Dem ehelmaligen BR würde ich auch einmal erklären, dass ich mich von einem Anwalt beraten lassen werde, zur Klärung der Farge ob ich IHN, den ehemaligen BR ggf. privatrechtlich in Haftung nehmen kann sofern mir Schaden durch sein gesetzwidriges Handeln entsteht/ entstanden ist.
Dann dürfte dieser ganz schnell sein Handeln wohl einstellen.
Sind Dir durch dieses nicht gesetzliches Handeln Schäden/ Nachteile entstanden sofort einen Anwalt beauftragen ggf. auch via Gewerkschaft diese einzuklagen.
Wurden aber positive Dinge ausgehandelt und umgesetz, vermerken, denn hier könnte dann ein dauerhafter Rechtsanspruch entstanden sein. "Betriebliche Übung"
Erstellt am 04.08.2010 um 12:00 Uhr von mainpower
@pfeilenbogen,
wieso hat der ehemalige BR gesetzeswidrig gehandeld ??
Wie willst Du einen BR Wählen wenn sich KEIN AN wählen lassen will ?
@pummel,
es wäre von Vorteil wenn einige MA in der Gewerkschaft währen !
Gerade bei Euren Problemen ist eine Mitgliedschaft hilfreich.
Erstellt am 04.08.2010 um 12:31 Uhr von qwert
Na, der ehemalige BR hat so getan als ob er noch BR wäre und BVs abgeschlossen ...
Erstellt am 04.08.2010 um 15:05 Uhr von wiabuddy
Es gilt doch nach dem BetrVG, dass eine BV nur durch einen BR mit AG gemacht werden kann (BetrVG §77)!
Da bei euch aber kein BR mehr vorhanden ist, kann er auch keine BV mit dem AG eingehen.
Diesbezüglich sollte aber auch geklärt werden, ob durch die BV eine bessere Stellung der AN geregelt wurde?
Ihr solltet aber auf jeden Fall einen Rechtsanwalt mit dazu nehmen.