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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmungsrecht

S
Schneeflocke
Jan 2018 bearbeitet

Ich brauche Hilfe, mal wieder. Ein Abteilungsleiter hat das Schloß der Mitarbeitertoilette tauschen lassen und einen Schlüssel irgendwo deponiert. Nun muß der Schlüssel immer erst irgendwo geholt werden um seine Notdurft zu verrichten. Das er das ganze nicht darf, haben wir ihm schon vermittelt aber ohne Erfolg, er sagt es sei keine öffentliches WC. Wir werden leider mit dem BetrVG drohen, sind uns aber nicht sicher § 87 Abs. 8? Hat jemand sonst noch ne Idee, danke

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

21.01.2015 um 10:06 Uhr

Ich würde mich nicht mit dem Abteilungsleiter rumschlagen. Der AG ist gefordert und wenn dieser nicht einer Klage wegen Nötigung entgegen sehen will und sich auch nicht hinsichtlich § 87 Abs. 1 Nr. 1 und ff. BetrVG versündigen möchte, sollte er seinen Pfiffi zurückpfeifen.

G
gironimo

21.01.2015 um 10:33 Uhr

sehe ich auch so - eine Frage der Ordnung im Betrieb, wo es nichts zu ordnen gibt.

I
ickederdicke

21.01.2015 um 13:43 Uhr

Hatte der Abteilungsleiter ( Ausser dem Pippi Langstrumpf Syndrom ) irgendeine Handlungsvollmacht darüber von Höherer Stelle ? Oder ist es auf seinem Mist gewachsen ? Haut ihm die oben genannten Paragafen um die Ohren und lasst die Übergeordneten Stellen agieren.

PS: Finde es tröstlich, das der Wahnsinn noch weitere Filialen unterhält ;o) Gruß aus einer der Filialen

M
Moreno

21.01.2015 um 13:50 Uhr

Wie wollt Ihr dem Abteilungsleiter denn mit dem BetrVG drohen? Na gut ist ziemlich dick und tut weh wenns an den Kopf geschmissen wird ;-) ne im Ernst der AG ist da Euer Ansprechpartner um eine vernünftige Lösung zu finden. Bei uns hängt der Toilettenschlüssel auch in einem Nebenraum wo ihn die AN rausholen, aber nicht alle Lieferanten usw. einfach aufs Klo gehen können.

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