Ich brauche Hilfe, mal wieder.
Ein Abteilungsleiter hat das Schloß der Mitarbeitertoilette tauschen lassen und einen Schlüssel irgendwo deponiert. Nun muß der Schlüssel immer erst irgendwo geholt werden um seine Notdurft zu verrichten. Das er das ganze nicht darf, haben wir ihm schon vermittelt aber ohne Erfolg, er sagt es sei keine öffentliches WC. Wir werden leider mit dem BetrVG drohen, sind uns aber nicht sicher § 87 Abs. 8? Hat jemand sonst noch ne Idee, danke