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Mitbestimmungsrecht

K
Kinder
Nov 2016 bearbeitet

Hat, der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Personaleinstellungen? Wir sind zuständig für mehrere Kitas und haben eine Bedarfsplanung angefordert um den Personalbedarf zu kontrollieren. Uns wurde keine Bedarfsplanung vorgelegt. Leider wurden MA schon eingestellt ohne die Zustimmung des BR. Wir befürchten für unser Stammpersonal Arbeitszeitverkürzungen bei gleichbleibenden Arbeitsaufgaben und natürlich wesentliche Lohnkürzungen. Wir werden von unserem AG ständig hintergangen und ignoriert. Wie können wir uns wehren? wir würden uns über eine schnelle Antwort sehr freuen, denn langsam reicht es uns. Danke

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Community-Antworten (3)

R
Rapper

03.06.2013 um 10:27 Uhr

Euer AG darf ohne Anhörung des BR keine Einstellungen vornehmen. Einstellungen unterliegen der MB des BR nach § 99 BetrVG. Sie sind ohne Anhörung des BR, so wie es bei Euch der Fall ist, unwirksam. Das heisst, ihr könntet vom AG verlangen, dass die "neueingestellten MA" die Arbeitsstätte verlassen müssen, da die Arbeitsverträge so keinen Bestand haben (keine Anhörung des BR). Ihr solltet diesbezüglich einen Rechtanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der gegebenenfalls per Einstweiliger Verfügung weitere Einstellungen per Gerichtsbeschluss untersagen lässt. Ansonsten wird Euch euer AG weiterhin auf der Nase herumtanzen, wenn ihr nicht entsprechend handelt und ihn in seine Schranken weisst.

H
Hoppel

03.06.2013 um 10:38 Uhr

@ Kinder

Ich bin leicht geschockt! Grundsätzlich sollte einem BR der § 99 BetrVG bekannt sein! Und ein BR der für Kitas zuständig ist, sollte sich ergänzend auch schon mal mit dem § 118 BetrVG beschäftigt haben.

Das LAG Chemnitz (Az.: 3 TaBV 35/06) hat dazu folgende Entscheidung gefällt:

"1. Eine Kindertageseinrichtung dient, unabhängig von ihrer erzieherischen Konzeption, unmittelbar und überwiegend erzieherischen Bestimmungen i. S. d. § 118 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

  1. Die Einstellung von Erzieherinnen an derartigen Einrichtungen stellt eine tendenzbedingte Maßnahme dar."

Daraus folgt, dass der AG den BR zu informieren hat, aber die Zustimmung des BR NICHT erforderlich ist.

Sorry, aber mir drängt sich der Verdacht auf, dass ihr Euer Amt ziemlich ungeschult ausübt. Es wäre dringend anzuraten, dass Ihr ein Seminar "BR im Tendenzbetrieb" absolviert.

G
gironimo

03.06.2013 um 13:02 Uhr

zu bedenken ist, dass namhafte Institute für BR-Seminare den § 99 BetrVG erst im 2. Grundlagenseminar behandeln...... obwohl jeder BR vom ersten Tag der Amtszeit mit dem Thema konfrontiert wird.

Wenn Ihr ständig übergangen werdet - also nicht nur bei Einstellungen (schon das Fehlen der Info wäre ja ein Übergehen), würde ich die Punkte einmal sammeln und damit einen Fachanwalt aufsuchen. Mit dem kann man sicherlich einen Weg finden, wo man am Besten ansetzt.

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