Erstellt am 31.03.2015 um 20:35 Uhr von Jakarta
Vetternwirtschaft mag ja nicht schön sein und einem auch nicht gefallen, verboten ist sie aber nicht.
Und wenn dieses kein interner möchte, muss man auch damit Leben.
Und wenn die Dame vorher noch nicht beschäftigt wurde, geht auch eine kalendermäßige Befristung. Wie dann die Vertretung der Elternzeit betrieblich geregelt wird, ist dann eine andere Geschichte und hat mit der Befristung auch nichts zu tun.
Als BR kann man hier nur dumm dreinschauen und mit den Gegebenheiten leben.
Erstellt am 31.03.2015 um 21:25 Uhr von Dezibel
> Was können wir der BR dagegen tun?
Warum will ein Betriebsrat etwas gegen die Einstellung einer befristeten Stelle tun?
Wieder eine(r) in Lohn und Brot, und ihr sucht Gründe, das zu verhindern.
Und wen diese Dame kennt oder nicht, hat doch keinen zu interessieren und ist für die Einstellung vollkommen irrelevant!
Erstellt am 31.03.2015 um 21:52 Uhr von Urssi
Es geht darum das die restlichen Mitarbeiter sich darüber beschweren...
Das die Teamleitung machen kann was sie will...
Und das dass Gerücht rumgeht das die Dame so oder so eingestellt geworden wäre weil es die bekannte ist..
Erstellt am 31.03.2015 um 22:32 Uhr von ganther
Macht einen Gerüchtemarkt am schwarzen Brett auf. Und immer noch feste mittratschen
Erstellt am 31.03.2015 um 22:42 Uhr von Urssi
Meine Güte !!!
Wie seit ihr denn drauf ??? Bekommt man hier keine ordentlichen Antworten ???
Ich weiß zwar nicht wie lange ihr alle dabei seit aber ich kann von mir sagen das ich erst seit sen letzten Wahlen dabei bin und noch nicht so die Einblicke habe was getan werden KANN bzw MUSS !!
Schade das man hier keine ordentlichen Auskünfte bekommt !
Erstellt am 31.03.2015 um 23:46 Uhr von Pickel
urssi, die Auskünfte waren ordentlich und richtig. Nur weil sie dir inhaltlich nicht gefallen, sind sie nicht weniger ordentlich.
Erstellt am 01.04.2015 um 06:55 Uhr von Erbsenzähler
@ Pickel:
Sehe ich genauso! Es wird viel mit Vorurteilen und Neid in der Frage umgegangen, aber nicht sachlich! Es hätte ja jemand internes oder ein Bekannter sich darauf bewerben können. Hat er aber nicht. Hätte sich jemand deiner Kollegen beworben hättet ihr Chancen gegen die Einstellung euch zu wehren.
Gab es andere Bewerbungen?
Außerdem können wir mit den hohen Anfangsgehalt nichts anfangen. Wir wissen weder eure Entgeltstruktur noch die Voraussetzungen der Dame. Es gibt Entgeltstrukturen da wird nach Betriebszugehörigkeit (mehr) gezahlt und bei anderen Strukturen nach Berufserfahrung.
Wenn die Elternzeitvertretung drei Jahre ist warum bekommt die Dame denn dann nur einen Einjahresvertrag? Wenn die Beziehungen gut wären hätte sie einen Dreijahresvertrag bekommen.
Erstellt am 01.04.2015 um 09:10 Uhr von Dezibel
> Das die Teamleitung machen kann was sie will...
Sie wird nichts anderes machen, als das, was der AG sanktioniert hat. Und der entscheidet letztendlich, wen er einstellt. Ist eben so.
Ihr seid nicht der Racheengel der Belegschaft. ;))
Erstellt am 01.04.2015 um 09:33 Uhr von gironimo
Es gibt bei Einstellungen für den BR nur den § 99 BetrVG. Und da sind die Zustimmungsverweigerungsgründe abschließend aufgezählt. Wenn Ihr also nichts findet, was sich an diese Punkte festmachen und begründen lässt, gibt es keine Zustimmungsverweigerung. Und das scheint bei Euch der Fall zu sein.