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Mitbestimmungsrecht

U
Urssi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns in der Abteilung wir eine stelle aufgrund Mutterschaft für 3 Jahre frei. Die Stelle wurde intern geschalten. Es hat sich für die Stelle aufgrund dessen das sie befristet ist keiner beworben. Jetzt wird eine Dame eingestellt die was wir erfahren haben wieder eine bekannte von der Teamleitung ist (wir haben schon zwei davon in der Abteilung) Die Dame hat auch ein hohes Einstiegsgehalt. Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet. Die Kollegen reden schon von Vetternwirtschaft. Was können wir der BR dagegen tun? Vom Arbeitgeber wurde dies schon abgesegnet. Ich bin dankbar für alle Antworten.

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Community-Antworten (9)

J
Jakarta

31.03.2015 um 22:35 Uhr

Vetternwirtschaft mag ja nicht schön sein und einem auch nicht gefallen, verboten ist sie aber nicht. Und wenn dieses kein interner möchte, muss man auch damit Leben.

Und wenn die Dame vorher noch nicht beschäftigt wurde, geht auch eine kalendermäßige Befristung. Wie dann die Vertretung der Elternzeit betrieblich geregelt wird, ist dann eine andere Geschichte und hat mit der Befristung auch nichts zu tun.

Als BR kann man hier nur dumm dreinschauen und mit den Gegebenheiten leben.

D
Dezibel

31.03.2015 um 23:25 Uhr

Was können wir der BR dagegen tun? Warum will ein Betriebsrat etwas gegen die Einstellung einer befristeten Stelle tun? Wieder eine(r) in Lohn und Brot, und ihr sucht Gründe, das zu verhindern. Und wen diese Dame kennt oder nicht, hat doch keinen zu interessieren und ist für die Einstellung vollkommen irrelevant!

U
Urssi

31.03.2015 um 23:52 Uhr

Es geht darum das die restlichen Mitarbeiter sich darüber beschweren... Das die Teamleitung machen kann was sie will... Und das dass Gerücht rumgeht das die Dame so oder so eingestellt geworden wäre weil es die bekannte ist..

G
ganther

01.04.2015 um 00:32 Uhr

Macht einen Gerüchtemarkt am schwarzen Brett auf. Und immer noch feste mittratschen

U
Urssi

01.04.2015 um 00:42 Uhr

Meine Güte !!! Wie seit ihr denn drauf ??? Bekommt man hier keine ordentlichen Antworten ??? Ich weiß zwar nicht wie lange ihr alle dabei seit aber ich kann von mir sagen das ich erst seit sen letzten Wahlen dabei bin und noch nicht so die Einblicke habe was getan werden KANN bzw MUSS !! Schade das man hier keine ordentlichen Auskünfte bekommt !

P
Pickel

01.04.2015 um 01:46 Uhr

urssi, die Auskünfte waren ordentlich und richtig. Nur weil sie dir inhaltlich nicht gefallen, sind sie nicht weniger ordentlich.

E
Erbsenzähler

01.04.2015 um 08:55 Uhr

@ Pickel: Sehe ich genauso! Es wird viel mit Vorurteilen und Neid in der Frage umgegangen, aber nicht sachlich! Es hätte ja jemand internes oder ein Bekannter sich darauf bewerben können. Hat er aber nicht. Hätte sich jemand deiner Kollegen beworben hättet ihr Chancen gegen die Einstellung euch zu wehren.

Gab es andere Bewerbungen?

Außerdem können wir mit den hohen Anfangsgehalt nichts anfangen. Wir wissen weder eure Entgeltstruktur noch die Voraussetzungen der Dame. Es gibt Entgeltstrukturen da wird nach Betriebszugehörigkeit (mehr) gezahlt und bei anderen Strukturen nach Berufserfahrung.

Wenn die Elternzeitvertretung drei Jahre ist warum bekommt die Dame denn dann nur einen Einjahresvertrag? Wenn die Beziehungen gut wären hätte sie einen Dreijahresvertrag bekommen.

D
Dezibel

01.04.2015 um 11:10 Uhr

Das die Teamleitung machen kann was sie will... Sie wird nichts anderes machen, als das, was der AG sanktioniert hat. Und der entscheidet letztendlich, wen er einstellt. Ist eben so. Ihr seid nicht der Racheengel der Belegschaft. ;))

G
gironimo

01.04.2015 um 11:33 Uhr

Es gibt bei Einstellungen für den BR nur den § 99 BetrVG. Und da sind die Zustimmungsverweigerungsgründe abschließend aufgezählt. Wenn Ihr also nichts findet, was sich an diese Punkte festmachen und begründen lässt, gibt es keine Zustimmungsverweigerung. Und das scheint bei Euch der Fall zu sein.

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